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Kürzung der Pendlerpauschale



Viele Arbeitnehmer lassen sich einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen. Seit dem 1.1.2007 gilt die Pendlerpauschale aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Freibetrag wurde entsprechend gekürzt.

Der Bund der Steuerzahler rät allen Betroffenen, Einspruch gegen die Kürzung des Freibetrages einzulegen. Gleichzeitig sollte die Eintragung des Freibetrages ab dem 1. Entfernungskilometer beantragt werden. Ein vom Bund der Steuerzahler entworfenes Musterschreiben zum Einspruch steht unter www.steuerzahler.de als kostenfreier Download bereit.

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.



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