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Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandssteuer für das Beherbergungsgewerbe



openPr – Die Ratsfraktionen von SPD und GRÃœNEN sprechen sich dafür aus, den Städten Köln und Weimar zu folgen und in Osnabrück eine Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandssteuer für das Beherbergungsgewerbe zu erheben.



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„Osnabrück leidet wie andere Kommunen unter den Folgen der Wirtschaftskrise und der strukturellen Unterfinanzierung, die durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung noch verstärkt werden. Mit der Kulturförderabgabe wollen wir notwendige Einnahmequellen erschließen und zur Rettung der örtlichen Kulturangebote beitragen“. Dies machen der GRÃœNEN-Fraktionsvorsitzende, Michael Hagedorn, und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Peters, in einer aktuellen Pressemitteilung deulich.
Nachdem bereits seit mehreren Jahren in Weimar eine Kulturförderabgabe erhoben wird, hat jetzt (23.03.2010) der Rat der Stadt Köln die Einführung einer Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer beschlossen. Erhoben werden sollen von den Beherbergungsbetrieben fünf Prozent des Ãœbernachtungspreises. Es wird mit einem Abgabenaufkommen von bis zu 22 Millionen Euro gerechnet. „Zwar muss die entsprechende Satzung noch vom Land genehmigt werden.


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Vorliegende rechtliche Stellungnahmen legen aber nahe, dass keine grundsätzlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe erhoben werden können“, so Nils Peters. Damit würde die Möglichkeit eröffnet, sich mit diesem marktkonformen Weg städtischer Abgabenerhebung Gestaltungsfreiheit im Bereich einer freiwilligen Aufgabe wie der Kulturförderung zurückzuholen.

„Für Osnabrück würde dies bedeuten, dass bei ca. 300.000 Ãœbernachtungen pro Jahr zwischen 600.000 – 900.000 € zusammen kommen würden“, stellt Michael Hagedorn fest. Aufgrund der Tatsache, dass zum 01.01.2010 die Mehrwertsteuer für Ãœbernachtungen in Hotels und Pensionen von 19 auf 7 Prozent reduziert worden sei, verblieben dem Beherbergungsgewerbe 7 Prozent Steuerentlastung. „Durch dieses Steuergeschenk, das auch in entsprechenden Lobbyistenkreisen nur teilweise als nachvollziehbar angesehen wird, haben wir die Möglichkeit, Mehreinnahmen zu erzielen, ohne die Steuerpflichtigen zusätzlich zu belasten. Osnabrück wird mit der Kulturförderabgabe seine Rolle als Kulturstadt festigen. Es ist ein fairer Weg, weil wir dadurch unsere ausschließlich kommunal finanzierten Kultureinrichtungen sichern können,“ so Hagedorn und Peters abschließend.


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