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Kürzung der Existenzgründungsförderung für Arbeitslose



Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Kürzung der Existenzgründungsförderung bekannt
Gründungswillige sollten sich jetzt schnell entscheiden, ob sie den Schritt in die Selbstständigkeit gehen wollen, rät Rico Knauer, Geschäftsführer der Existenzgründungsberatung KNAUER & Partner, denn die Förderung „Gründungszuschuss“ der Agentur für Arbeit wird in naher Zukunft eingeschränkt.


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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab Anfang April 2011 bekannt, dass Einsparungen im Haushalt – insbesondere durch erhebliche Kürzung der Förderung – erfolgen sollen. Die Einsparungspläne sehen vor, die Voraussetzungen für die Erlangung des Zuschusses drastisch zu verschärfen und die Förderung zu kürzen. Bestand bisher für die erste Förderphase noch ein gesetzlicher Rechtsanspruch, so wird es diesen künftig nicht mehr geben. Zusätzlich wird der erforderliche Restanspruch von Arbeitslosengeld I von zunächst 90 auf 180 Tage erhöht und die bisherige erste Förderphase von zunächst neun auf sechs Monate gekürzt werden. „Dies bedeutet, dass nur noch sechs Monate zur Entwicklung und Prüfung der Geschäftsidee genutzt werden können“, weiß Rico Knauer.

Diese Änderungen sollen schon ab dem 1. April 2012 umgesetzt werden. „Durch die Verschärfung der Voraussetzungen sind jedoch jetzt schon viele Gründungswillige betroffen, da für sie weniger Zeit für Entscheidungsfindung und Vorbereitung bleibt“, erzählt Rico Knauer, „zudem ist zu erwarten, dass die zur Beantragung des Gründungszuschusses einzureichenden Businesspläne intensiver als bisher geprüft werden. Hier empfiehlt es sich für Existenzgründer, einen erfahrenen Gründungscoach zu Rate zu ziehen, der hilft, die zahlreichen Fallstricke einer Existenzgründung zu verhindern.“

Der Gründungszuschuss bietet bislang für alle Existenzgründer die finanzielle Sicherheit, dass sie in den ersten neun Monaten der Gründung das reguläre Arbeitslosengeld I sowie 300 Euro pro Monat zusätzlich gezahlt bekommen. Diese Förderung konnte bei Bedarf sogar um sechs Monate verlängert werden, in welchen die Jungunternehmer 300 Euro pro Monat als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhielten. „Um zu vermeiden, dass die noch existenten Fördergelder für Jungunternehmer ungenutzt verloren gehen, bieten wir kostenlose Erstgespräche an, bei denen Informationen zum Gründungszuschuss eingeholt und eine erste Ãœberprüfung der Geschäftsidee erfolgen kann“, so Rico Knauer. Anmelden können sich Interessierte unter www.knauer-partner.de oder per Tel. 0351 / 4276060.

(openPR)

KNAUER & Partner
Herr Roland Nette (Bereich Öffentlichkeitsarbeit)
Freiheit 4
01157 Dresden
Telefon: 0351 – 427 606 15

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