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Kreislaufwirtschaftgesetz muss grundlegend nachgebessert werden



Anlässlich der 1. Lesung des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts am 10. Juni 2011 im Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass der vorgelegte Regierungsentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in zahlreichen und wichtigen Punkten nachgebessert wird.


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Die Regelungen zu den gewerblichen Sammlungen müssen sich am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientieren. Der Bundesrat hat dazu entsprechende Änderungen vorgeschlagen.

Im ordnungspolitischen Bereich muss sichergestellt werden, dass die Hausmüllentsorgung, gegebenenfalls auch eine Wertstofftonne, in der Zuständigkeit der Kommunen verbleibt. Weitere Privatisierungen, wie der Regierungsentwurf es vorsieht, lehnen wir ab.

Ebenso muss der Gesetzentwurf unter ökologischen Aspekten geändert werden. Insbesondere der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung muss sichergestellt sein. Der Regierungsentwurf setzt aber noch nicht einmal die europäischen Vorgaben korrekt um. Es gibt keinerlei Vorgaben für die Abfallvermeidung. Ebenso wird die zweite Stufe der Abfallhierarchie, die Wiederverwendung, nur namentlich erwähnt. Vor allem aber wird der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung durch die Einführung einer Heizwertklausel ab 11.000 Kilojoule aufgehoben.

Hier muss unbedingt nachgebessert werden, um die fünfstufige Abfallhierarchie auch wirklich umzusetzen. Das Gleiche gilt für die zu niedrigen und zu wenig ambitionierten Recyclingquoten. Auch sind viele Regelungen im Gesetzentwurf viel zu ungenau.

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