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Korrekte Belege für den Abzug der Vorsteuer



Die Erfahrung zeigt, dass Betriebsprüfer bereits seit einigen Jahren immer öfter den Vorsteuerabzug versagen, wenn bestimmte formale Rechnungsanforderungen nicht erfüllt sind. Dieses Verhalten führt letztlich nicht nur zu Ärger, sondern schlägt sich zudem häufig in ungeahnt hohen Steuernachforderungen nieder. Hierauf weist die Kanzlei Mentel aus Ahrensburg bei Hamburg hin.


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Nur die genaue Erfüllung der Formalien führt in diesem Bereich zum gewünschten Ziel (sprich zur Anerkennung des Vorsteuerabzugs). Ein kleiner Fehler hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsanforderungen reicht bereits für den vollständigen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus. Hier wird nach Ansicht der Steuerberaterin Nicole Mentel „häufig Geld verschenkt“. Aus diesem Grunde stellt die Kanzlei Mentel im Servicebereich ihrer Website u. a. Checklisten zu dieser Thematik zur Verfügung: www.steuerimgriff.de/hilfreiches.html

Die Ahrensburger Steuerberaterin rät jedoch eindringlich davon ab, sich lediglich auf diese Hilfestellungen zu verlassen. Ihrer Ansicht nach können diese nur für die Angelegenheit sensibilisieren. Sie spricht in diesem Zusammenhang beispielweise noch die korrekte Behandlung von Thermopapierbelegen und elektronischen Rechnungen an. Auch der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen und bei Repräsentationsaufwendungen sei für steuerliche Laien nicht einfach verständlich. Nicole Mentel empfiehlt zu der gesamten Vorsteuerabzugsproblematik eine eingehende Beratung durch Steuerfachleute. Diese sei durch die Checklisten keinesfalls zu ersetzen.


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Quelle: openPR



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