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Kleinere Motorradkennzeichen – Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung



Auf Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat der Bundesrat heute einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt. Demnach können Motorradkennzeichen künftig bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden. Die Regelung gilt auch für Motorad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. Kleinere Motorradkennzeichen gibt es bereits in Nachbarländern wie Österreich, Italien oder Frankreich.


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Ramsauer: „Motorräder sind für die meisten Fahrer eine Herzensangelegenheit. Beim Kennzeichen darf es deshalb keine Kompromisse geben. Es muss zum Fahrzeug passen. Das war bisher schwierig, denn der Platz für ein Schild ist bei Motorrädern gering. Jetzt ermöglichen wir das Ende der großen „Kuchenbleche“. Wir führen kleinere Kennzeichen ein, die das Fahrzeug nicht verunstalten.“

Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten auch die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d.h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.

Ramsauer: „Motorradfahrer haben nun mehr Möglichkeiten, sich ein Wunschkennzeichen mit persönlichem Bezug auszusuchen. Das ist eine gute Nachricht zum Start in die neue Saison.“

Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Erwartet wird dies für Anfang April.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
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