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Klage gegen Kernbrennstoffsteuer angekündigt



Entscheidungen über die energiepolitischen Rahmenbedingungen werden grundsätzlich von Parlament und Regierung getroffen. Trotz der von der Reaktorsicherheitskommission bestätigten hohen Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke in Deutschland erkennt E.ON den mehrheitlichen politischen Willen zum früheren Ausstieg aus der Kernenergie an.


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Gleichzeitig erwartet das Unternehmen natürlich den gebotenen Ausgleich für den mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschaden in Milliardenhöhe. Im Vertrauen auf die beschlossenen Laufzeitverlängerungen hat E.ON bereits Investitionsentscheidungen in erheblichem Umfang getroffen. Schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutze seiner über 500.000 Kleinaktionäre darf E.ON solche Vermögensschäden nicht hinnehmen. Das Unternehmen wird seine Schäden konkret beziffern, der Bundesregierung darlegen und setzt zunächst auf Gespräche, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden.

Bereits in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung hielt E.ON die Kernbrennstoffsteuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig. Die Beibehaltung der Steuer bei deutlich reduzierten Laufzeiten wirft zusätzliche Rechtsprobleme auf.

Zudem ist die Steuer für die Energiewende kontraproduktiv, weil sie Milliardensummen abschöpft, die nicht mehr für Investitionen in den Umbau des Energiesystems zur Verfügung stehen werden. Außerdem wird E.ON durch diese Doppelbelastung im europäischen Wettbewerb unverhältnismäßig benachteiligt. Vor diesem Hintergrund wird E.ON gegen die Kernbrennstoffsteuer klagen.

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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