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Klage gegen den Elektronischen Entgeltnachweis ELENA



Markus Schallenberg, Vorsitzender der dbb jugend nrw, legt vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Elektronischen Entgeltnachweis ELENA ein.



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Seit Januar werden die Einkommensdaten aller abhängigen Beschäftigten sowie der Beamten, Richter und Soldaten in Deutschland an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen. (Die dbb jugend nrw berichtete.) Sinn der zentralen Datenspeicherung soll dabei sein, dass Arbeitgeber zukünftig im Bedarfsfall nicht mehr Entgeltbescheinigungen für ihre Mitarbeiter ausfüllen müssen, wenn diese Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Wohngeld beantragen wollen.
So sollen Bürokratiekosten eingespart werden. Dabei werden allerdings nicht nur Angaben zum Einkommen gespeichert, sondern auch Daten, die damit nichts zu tun haben, wie beispielsweise Auskunft über Abmahnungen und Schilderung vom vertragswidrigen Verhalten des Angestellten.

Die dbb jugend nrw kritisiert die Sammlung der zusätzlichen Daten, die für den eigentlichen Sinn nicht notwendig sind. Sie bemängelt ebenfalls, dass auch für Personengruppen Daten gespeichert werden, für die eine Speicherung unnötig ist. Beamte und Richter werden nie Leistungen für Arbeitslosengeld I oder Wohngeld beantragen. Warum also diese Sammelwut?


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Trotz erheblichen Drucks aus zahlreichen Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen will die Bundes­regierung keine weitgehenden Änderungen am ELENA-Verfahrensgesetz vornehmen. Daher hat der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) eine Sammel­verfassungs­beschwerde gegen die Sammlung aller Einkommensnachweise der abhängig Beschäftigten gestartet. Ãœber 20.000 Betroffene haben sich der Verfassungsbeschwerde schon angeschlossen.

Die dbb jugend nrw ruft ihre Mitglieder auf, sich an der Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahren zu beteiligen. Markus Schallenberg, Vorsitzender der dbb jugend nrw, hat in dieser Woche den Rechtsanwälten Starostik und Boecker, bekannt durch ihre Vertretung der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, eine Vollmacht zum Einreichen einer Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahrensgesetz erteilt.


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Dazu Schallenberg: „Unsere Bundesregierung kann man durch Reden und gute Argumente anscheinend nicht davon überzeugen, Abstand von einer solchen Datenkrake und der unnötigen Ãœberwachung aller Arbeitnehmer in Deutschland zu nehmen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht der Datensammelwut unserer Regierung Einhalt gebieten. Nachdem Karlsruhe dem Wunsch nach einem gläsernen Bürger bereits beim Thema Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat, bin ich optimistisch, dass auch dieses unrühmliche Kapitel in Karlsruhe sein Ende findet.“

Quelle: openPR



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