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Kinderzulage bringt beim Riestern viele Vorteile



Wer Kinder hat, profitiert doppelt von der Riester-Rente. Pro Kind zahlt der Staat eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro jährlich und für ab 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres in den Riestervertrag eingezahlt werden. Allerdings hilft der Staat Familien dabei, diese Summe aufzubringen, denn die Kinderzulage wird – wie die Grundzulage auch – dem Eigenbeitrag bereits angerechnet, der sich so erheblich verringert.

Bei zusammen lebenden, verheirateten Eltern bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Dies lässt sich aber auf beiderseitigen Wunsch per Antrag ändern. Hat bei Ehepaaren nur der Vater einen direkten Anspruch auf Riester-Förderung, etwa weil er Alleinverdiener ist, kann die Mutter von der Ehegattenregelung profitieren und einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, ohne dass sie einen Eigenbeitrag zahlt. Lediglich bei Kindern unter drei Jahren muss die Mutter einen eigenen Beitrag leisten, meist den Sockelbeitrag von 60 Euro. Bei Alleinerziehenden gilt die Regel: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Zulage zu.

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Bei Kindern ab 18 Jahren in der Ausbildung darf deren eigenes Einkommen bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten. Sonst entfällt der Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die Kinderzulage. 2009 liegt der Grenzbetrag bei 7680 Euro.



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