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Katalog zur Härtefallregelung für Bezieher von Arbeitslosengeld II



Berlin (pressrelations) – Keine Härtefallregelung nach Kassenlage
Zu der Ankündigung des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales einen Katalog zur Härtefallregelung fuer Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzulegen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen, erklärt die
arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:


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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant offenbar eine aeusserst engherzige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Härtefallregelung fuer Arbeitslosengeld II-Bezieher. Das macht bereits die diesbezügliche Ankündigung des Ministeriums deutlich. Nur in einigen wenigen Faellen, in denen Härtefall-Leistungen eventuell möglich sein sollen, wird eine ganze Reihe von Lebenssituationen gegenüberstellt, wo diese weiter ausgeschlossen bleiben.

Das ist ganz offensichtlich Sozialpolitik nach Kassenlage. Kein Wunder: Wer die Steuern fuer Hotelübernachtungen in Milliardenhöhe senkt, der hat nicht mehr das Geld, Arbeitsuchende in schwierigen Lebenssituation zu unterstützen.


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Hier setzt die Bundesregierung die falschen Prioritäten. Wer die öffentlichen Kassen schonen will, der muss sich zu einem Ausbau der Mindestlöhne bekennen. Wie Westerwelle von spätrömischer Dekadenz zu reden ist hingegen der falsche Weg.

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