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Jetzt den Garten in Ordnung bringen und Steuerbonus sichern



Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt werden kann
Nach den letzten Nachtfrösten ist es nun an der Zeit, die Gärten wieder in Ordnung zu bringen. Wer dabei fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht Eigenheimern zwei Möglichkeiten: zum einen den Steuerbonus für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zum anderen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.


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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, wie beispielsweise Heckenschneiden, Beetpflege oder regelmäßiges Rasenmähen. Aufwendungen hierfür können in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von bis zu 20.000 Euro) pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden.

Sind im Laufe des Winters beispielsweise einige Gehwegplatten abgesackt, so ist der Arbeitsaufwand meist etwas größer. Für diese Fälle gibt es zusätzlich einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Eigentümer, die an ihrem selbstgenutzten Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, können den Staat jährlich mit bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von bis zu 6.000 Euro) an den Arbeitskosten beteiligen. Bei einer kompletten Neugestaltung des Gartens wird der Steuerbonus – im Gegensatz zu einer Umgestaltung – allerdings nicht gewährt. Dies gilt grundsätzlich auch für angefallene Materialkosten, wie neue Pflastersteine.

Hinweis: Die Aufwendungen sind im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Die Kosten müssen gegenüber dem Finanzamt nur auf Nachfrage nachgewiesen werden. Dennoch sollten alle Rechnungen und Zahlungsnachweise (Ãœberweisungsbeleg, Kontoauszug) aufgehoben werden. Der Steuerabzug wird nur anerkannt, wenn auch die unbare Zahlung der erhaltenen Rechnung auf das Konto des Handwerkers bzw. Dienstleisters nachgewiesen werden kann.

Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümer e.V. – Haus & Grund Deutschland –
Mohrenstraße 33, 10117 Berlin
Telefon: 030 – 20216-0
Fax: 030 – 20216-555
E-Mail: zv@hausundgrund.de



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