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Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe



Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Verordnung der Bundesregierung zur Bankenabgabe zur Kenntnis genommen. Änderungen wurden nicht beschlossen.


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Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

„Mit der Bankenabgabe nehmen wir die Banken in die Pflicht. Mit ihr hat die Koalition den entscheidenden Schritt gemacht, die Banken an den Kosten künftiger Finanzkrisen zu beteiligen. Durch die Bankenabgabe werden primär die Banken und nicht mehr die Steuerzahler belastet.

Die jährliche Bankenabgabe fließt in einen neu errichteten Fonds (Restrukturierungsfonds). Dieser Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet. Er hat eine Zielgröße von 70 Milliarden Euro. Hierdurch entstehen finanzielle Rücklagen für den Fall neuer Finanzkrisen. Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken finanziert werden.

Je größer eine Bank und je stärker sie mit anderen Banken vernetzt ist, desto höher ist die Bankenabgabe. Es gibt aber auch eine Zumutbarkeitsgrenze; sie liegt bei 15 Prozent des Jahresüberschusses. Ein Mindestbeitrag ist immer fällig; er beträgt 5 Prozent der regulären Bankenabgabe. Banken, die aus diesen Gründen die Bankenabgabe in einem Jahr nicht vollständig zahlen müssen, müssen die fehlenden Beiträge nachzahlen. Die Banken müssen die Bankenabgabe erstmalig zum 30. September 2011 leisten.

Für das Inkrafttreten der neuen Regelungen muss auch der Bundesrat zustimmen. Die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 27. Mai 2011 vorgesehen.“

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