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Jahressteuergesetz 2009: Verfassungsrechtliche Zweifel und ein unnötiges Faktorverfahren



Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert in seiner Eingabe S 4/08 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 die Pläne eines neuen Lohnsteuerverfahrens. Das sogenannte Faktorverfahren soll bei Ehepaaren mit den Lohnsteuerklassen III und V die individuelle Steuerschuld jedes Ehegatten genauer berücksichtigen.

„Der vorliegende Entwurf erweist sich jedoch als wenig zielgenau, ist aber vor allem datenschutzrechtlich bedenklich und wird weitere Bürokratie nach sich ziehen“, so das Fazit von Jürgen Pinne, Präsident des DStV.

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Schon das Jahressteuergesetz 2008 enthielt ein Anteilsverfahren, das den Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hätte, das Gehalt des Ehegatten zu offenbaren. Dieser Schwachpunkt bleibt nach Ansicht des DStV auch mit dem Faktorverfahren grundsätzlich bestehen. Das neue Verfahren erweist sich sogar als untauglich, wenn die Ehegatten über variable Gehaltsanteile verfügen.
Für rechtsstaatlich fragwürdig hält der Verband die oft wiederholte Praxis – vorliegend beim § 15a Einkommensteuergesetz – von Nichtanwendungsgesetzen, um unerwünschte höchstrichterliche Rechtsprechung zu beseitigen. Verfassungsrechtlich bedenklich erscheint auch das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums, Änderungen am § 15 Außensteuergesetz schon für Vorjahre anzuwenden. Damit verstößt der Entwurf gegen die strenge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rückwirkungsverbot.

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
E-Mail: deutsch@dstv.de
Tel.: 030 27876 520
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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