Unklare Äußerung im Entwurf eines BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer über die Behandlung von Stückzinsen
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf eine missverständliche Regelung bei der Besteuerung von Stückzinsen hin.
Stückzinsen werden durch den Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers an den Vorbesitzer gezahlt. Beim Kauf einer Anleihe ist dem Vorbesitzer also nicht nur der Kurswert, sondern auch dessen Anteil am Kupon (dem Zinsertrag des Wertpapiers) zu bezahlen, da der Verkäufer diesen Anspruch wirtschaftlich und rechtlich bereits erworben hat, der Käufer die Zahlung letztlich aber voll vereinnahmen wird.
Bisher waren Stückzinsen beim Verkäufer als Zinsertrag zu versteuern; § 20 Abs. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Norm ist ab dem 1.1.2009 nicht mehr anwendbar. Vielmehr stellen Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Teil des Veräußerungserlöses gemäß Â§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG dar.
.
In dem jetzt veröffentlichten Entwurf des Bundesfinanzministeriums wird in Tz. 40 angeordnet, dass § 20 Abs. 2 Nr.7 EStG auch bei vor dem 1.1.2009 angeschafften Papieren greifen soll. Diese Aussage steht im Widerspruch mit den gesetzlich geregelten Übergangsvorschriften. Diese sehen in § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG vor, dass die neuen Regeln zur generellen Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nicht für Papiere gelten, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Für diese Anlagen bleiben vielmehr die bisherigen Regeln bestehen, die Kursgewinne aus Wertpapiere im Privatvermögen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei stellen.
Damit entsteht für Stückzinsen außerhalb der vorgenannten Regeln eine Besteuerungslücke, die jedoch nicht mittels eines Verwaltungsschreibens geschlossen werden kann. Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Ansprechpartner:
RA Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Rothbart
E-Mail: rothbart@dstv.de
+49 30 27876-410
Diese Veröffentlichungen auf Steuer-Insel.de könnten Sie ebenso interessieren:
- Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. lehnt Entwurf des BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung ab Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf des lang erwarteten Erläuterungsschreibens zur Anwendung der sog. Funktionsverlagerung vorgelegt. Hiermit sollen zahlreiche...
- Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell. „Wer bis zum Jahresende noch festverzinsliche...
- Die Abgeltungsteuer von A bis Z Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr,...
- Verluste für die Abgeltungsteuer Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der...
- Staatlich geförderte Altersvorsorge nicht von Abgeltungsteuer betroffen Wer mit Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten fürs Alter vorsorgen will, muss ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer einkalkulieren....
- Abgeltungsteuer – Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer (openPR) – Stuttgart, 10. Februar 2009 – Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %...
- Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer (openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt...