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Artikel-Schlagworte: „Teilwertabschreibung“



Geringwertige Wirtschaftsgüter

Kurz vor Jahresende lohnt ein Blick auf die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). „Wer hier seine Wahlrechte geschickt ausübt, kann die Steuerlast sinnvoll gestalten“, betont Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax GmbH in Frankfurt.
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Teilwertabschreibung errechnen

Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Diese ist geregelt in § 6 I 1 EStG. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung ist, dass die Wertminderung von Dauer und nicht nur vorübergehend ist.
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BFH – X R 45/06 – Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft

Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

1. Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.

2. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

3. Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.
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Jährlich sitzen sie Bundesbürger an Ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich und stellen sich die Frage: Muss ich Einkommensteuer oder Lohnsteuer nachzahlen oder bekomme ich vom Finanzamt etwas zurück erstattet.
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