Artikel-Schlagworte: „Steuerhinterziehung“
Einkauf neuer Steuer CD deckt möglicherweise Steuersünder auf
Das Land Rheinland-Pfalz hat wohl erneut eine Steuer CD mit Daten von Steuersündern mit Konten bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz gekauft. Den Steuerfahndern soll diese Steuer CD schon letztes Jahr angeboten worden sein. Nach einer vorherigen Prüfung der Daten soll sich das Land letztlich dazu geeinigt haben, die besagte CD zu kaufen. Zudem sollen sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen an dem Kauf beteiligt haben.
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Meldepflicht bei unversteuertem Erbe
Umfassende Rechte und Pflichten können durch eine Erbschaft für Erben einhergehen. Insbesondere sollte der Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung Beachtung geschenkt werden. Dies kann Erben zu Beginn nicht ganz bewusst sein. Das Unterlassen kann jedoch eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung zur Folge haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Erben das erlangte Vermögen dem Finanzamt nicht melden.
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Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter
Urteil vom 15.01.13 VIII R 22/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 22/10 eine Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt, wonach Mitarbeiter eines Kreditinstituts für die von anonym gebliebenen Kunden mutmaßlich hinterzogene Einkommensteuer auf mutmaßlich im Ausland erzielte Kapitalerträge nicht haften, obwohl die Kunden als Folge der von der Bank angebotenen Möglichkeit des anonymisierten Kapitaltransfers in das Ausland nicht enttarnt werden konnten.
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Keine Steuerhinterziehung bei Geltendmachung eines vom Finanzamt fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags
Urteil vom 04.12.12 VIII R 50/10
Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 50/10 entschieden.
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Verschärfung der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht
Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit hat der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben.
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Datenaustausch mit der Schweiz – Die Luft für Steuersünder wird noch dünner
Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe
Mitte Juli 2012 hat das Fiskalkomitee der OECD – in welchem unter anderem auch die Schweiz vertreten ist – die Neu-kommentierung von Artikel 26 des Musterabkommens zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt. Das Novum ist, dass internationale Amtshilfe nunmehr nicht mehr nur im Einzelfall gewährt werden soll, sondern auch sog. Gruppenanfragen möglich sind. Die OECD Richtlinie sieht vor, dass nationale Steuerfahnder Gruppenanfragen an die Behörden anderer Länder stellen können, bei welchen nicht mehr die Namen einzelner Verdächtiger abgefragt werden, sondern ein verdächtiges Verhaltensmuster abgefragt werden kann, welches vermutlich dazu dient, Steuern zu hinterziehen. Alle Personen, die sich entsprechend dieses Musters verhalten, gehören automatisch zu der Gruppe, über welche dann Daten herausgegeben werden müssen. Das angepasste Steueramtshilfegesetz ist nunmehr per 01.02.2013 in Kraft getreten. Zugelassen sind Gruppenanfragen für solche Fälle, die Zeiträume seit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.02.2013 betreffen.
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Strafbefreiende Selbstanzeige – Ein sicherer Weg?
Mit dem endgültigen Aus der jüngst angedachten Änderung der Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland im Vermittlungsausschuss des deutschen Bundesrats, scheitert die – zum zweiten Mal innerhalb der jüngeren deutschen Steuergeschichte – die Idee einer sog. Steueramnestie für Deutsche Steuerhinterzieher. Hatten viele der – mittlerweile reuigen – deutschen Steuerhinterzieher in den Jahren 2003 bis 2004 die wirklich günstige Gelegenheit (in Gestalt des sog. Steueramnestiegesetzes) zur steuerlichen Legalisierung Ihrer Auslandsvermögen vorüberziehen lassen, waren im Rahmen der zweiten Chance – wenn auch unter dem Druck der sog. Steuer – CDs – der wohl größte Teil der Steuerhinterzieher entschlossen auf den Boden der steuerlichen Legalität zurückzukehren.
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