Artikel-Schlagworte: „Solidaritätszuschlag“
Freistellungsauftrag 2012
Privatanleger verhindern mit einem Freistellungsauftrag die Zahlung der Abgeltungssteuer in Höhe des Sparer-Pauschbetrages. Kapitalerträge rechtzeitig prüfen und aufteilen. Mit der richtigen Aufteilung der Kapitalerträge auf den Freistellungsauftrag bewirken Privatanleger eine rechtzeitige Ausnutzung des Freistellungsauftrages und sparen so die Abgeltungssteuer.
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Freistellungsauftrag
Die Mehrzahl der Sparer hat seinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt, damit sie vom automatischen Steuerabzug bei der Zinszahlung befreit sind. Jedoch kann es im Laufe des Jahres zu persönlichen Änderungen kommen, wie Heirat, oder die Höhe der Zinserträge ändern sich oder eine weitere Bankverbindung kommt hinzu.
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Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig?
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens besteht.
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Musterverfahren zum Körperschaftsteuerguthaben
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Körperschaftsteuerguthaben vorgelegt (BFH – I R 39/10). Damit hat es wieder ein vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstütztes Musterverfahren zum Bundesverfassungsgericht geschafft. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob neben der Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens auch ein Anspruch auf Erstattung des Solidaritätszuschlags besteht. Der Bundesfinanzhof hält die gegenwärtige Rechtslage für verfassungswidrig und folgt damit der Argumentation der Klägerin und des BdSt. Für viele Unternehmer dürfte dies ein Grund zur Freude sein. Nun besteht die Chance, dass zu viel gezahlter Solidaritätszuschlag erstattet werden muss.
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Rekordjahr zu Lasten der Steuerzahler! - Bund der Steuerzahler fordert nachhaltige Steuerreformen
Nach den jüngsten Berechnungen des Arbeitskreises Steuerschätzung erhalten Bund, Länder und Gemeinden weit mehr Steuereinnahmen, als ursprünglich geplant. Die Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2015 rund 40 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Damit fließt so viel Geld wie noch nie in die Kassen des deutschen Fiskus.
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Steuersenkungspläne - Keine Reform mit System
Die Steuern sollen sinken. So will es die Bundesregierung. Aber die Bundesländer sperren sich gegen eine Entlastung bei der Einkommenssteuer. Sie fürchten zu große Einbußen für ihre Haushalte und einen Konflikt mit der Schuldenbremse. Deshalb überlegt Merkel jetzt, den Solidaritätszuschlag zu senken. Darüber kann der Bund alleine entscheiden, weil er auch das gesamte Aufkommen von 12 Milliarden Euro kassiert. Doch auch der Bund muss seine Defizite weiter zurückfahren, wenn er die verfassungsmäßig vorgegebenen Höchstgrenzen für die Neuverschuldung einhalten will.
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Freistellungsauftrag prüfen und dadurch Abgeltungssteuer sparen
Nach der Einführung der Abgeltungssteuer ist es für Privatanleger wichtig, die steuerlichen Vorgänge rechtzeitig zu managen. Die Überprüfung des Freistellungsauftrages führt zu Maßnahmen und zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrages.
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Steuerentlastung jetzt als Instrument zur Stabilisierung der sich abschwächenden Binnenkonjunktur
Leipzig (ots) - Der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms spricht sich auch aus Gründen der Stabilisierung der Binnenkonjunktur für ein klares steuerentlastendes Signal der Koalition noch in diesem Herbst aus.
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Steuertipps für Schüler- und Studenten
„Viele Schüler und Studenten gehen in den Ferien bzw. Semesterferien einer Berufstätigkeit nach. Im Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit entstehen Fragen hinsichtlich der Höhe der Abgaben. Wird der Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdiens-tes komplett sozialabgabenfrei“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine. Der besondere Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung liegt darin, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen muss.
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