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Artikel-Schlagworte: „Offenlegungspflichten“



Ordnungsgeld bei der Überschreitung der Frist um Sekunden zulässig

Das LG Bonn hatte jüngst zur Angemessenheit eines Ordnungsgeldes, wenn die Rechnungslegungsunterlagen wenige Sekunden nach Fristablauf eingereicht worden sind, zu entscheiden.
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Befreiung von der Erstellung des Jahresabschlusses

Die EU-Kommission hat Pläne zur Änderung der 4. Gesellschafts-rechts-Richtlinie 660/78/EWG vorgelegt, wonach „Kleinstunternehmen“ von der Pflicht befreit werden sollen, einen Jahresabschluss zu er-stellen. Erklärtes Ziel ist die Verringerung der Bürokratiekosten haftungsbeschränkter nicht-kapitalmarktorientierter Gesellschaften, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme bis 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis 1 Mio. Euro und maximal zehn Beschäftigte.
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Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen – Verstöße gelten nicht länger als Kavaliersdelikt

Zum bevorstehenden Jahreswechsel läuft erstmals die Frist ab, innerhalb der Unternehmen ihre Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger übersenden müssen – in diesem Fall für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen haben. Um zusätzliche Kosten oder sogar Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen und Berater deshalb nun gefordert.
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