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5. Juli 2009 20:47
Wenn Du Wertpapiere innerhalb der Frist veräußerst, werden automatisiert von der Bank 25 % an das Finanzamt abgeführt. Aber auch wenn Du innerhalb der Frist einen Verlust realisierst passiert das gleiche, nur die Bank erstattet es dann wieder zurück. Sollte Dein persönlicher Steuersatz kleiner als 25 % sein, solltest Du die zuviel abgeführte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
4. Oktober 2009 21:42
Steuertip: Währung umgetauscht - Für Steuer Beleg aufheben
Nach einem Urlaub außerhalb der Euro-Zone kann es sich lohnen, den Wechselbeleg für die Fremdwährung aufzubewahren. Er kann bei der Einkommensteuererklärung von Nutzen sein, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Denn wer beim Rücktausch nach dem Urlaub Fremdwährungsbestände wieder in Euro tauscht und dabei Wechselkursverluste hat, kann diese gegen Gewinne aus anderen Spekulationsgeschäften aufrechnen.
Das drückt den Gewinn und damit unter Umständen die Steuer auf die Gewinne. Wer die Belege aufhebt, habe keine Probleme, seinen Verlust durch den Währungsumtausch in der Einkommensteuererklärung glaubhaft zu machen. Quelle dpa