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2011 mit einem Zeitwertkonto beginnen



Aktuelle Studien, wie z.B. der „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2010“, belegen immer wieder: Die meisten Arbeitnehmer würden gerne flexible Arbeitszeiten in Anspruch nehmen, sich eine persönliche Auszeit gönnen und vor 67 in Rente gehen. Zeitwertkonten sind hier ein geeignetes Instrument und setzen sich mehr und mehr durch. Wer als Arbeitnehmer frühzeitig beginnt, sich mittels eines Zeitwertkontos ein Wertguthaben aufzubauen, kommt diesem Wunsch ein großes Stück näher. –Dabei ist es entscheidend möglichst frühzeitig zu beginnen, denn je früher ein Wertguthaben aufgebaut wird, umso länger kann sich der Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellungsphase nehmen.


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Zeitwertkonten: Wer früher ein Wertguthaben aufbaut, hat mehr davon
Ein 30-jähriger Arbeitnehmer nimmt seit dem 1. Januar 2011 am Zeitwertkontenmodell des Unternehmens teil. Die Parteien haben im Arbeitsvertrag 38 Wochenstunden als Regelarbeitszeit vereinbart. Der Mitarbeiter bringt zwei Ãœberstunden pro Woche in sein Wertkonto ein. Der Arbeitgeber zahlt jährlich einen Zuschuss von 1000 EUR ein. Mit einem Gehaltstrend von 2 Prozent und einer Verzinsung des Wertguthabens von 4,5 Prozent, kann sich der Beschäftigte, bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters, eine bezahlte Freistellung von 44 Monaten, auf Basis seines letzten Gehalts, finanzieren. Nimmt der Arbeitnehmer dagegen erst in 10 Jahren, mit seinem 40. Lebensjahr, erstmalig an dem Zeitwertkontenmodell teil, erhält er lediglich einen Freistellungszeitraum von 30 Monaten. Hat der Mitarbeiter bei der ersten Einzahlung in das Wertkonto das 55. Lebensjahr erreicht, ergeben sich z.B. nur 9 Monate als maximale Freistellungszeiten. „Das Rechenbeispiel macht deutlich, wie wichtig der frühzeitige Einsatz von Zeitwertkonten für die Arbeitnehmer ist. Je früher der Mitarbeiter ein Wertguthaben anspart, umso höher ist die Freistellungsphase und das ohne Gehaltseinbußenhinnehmen zu müssen.“ erklärt Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH. Der Arbeitgeber kann Zeitwertkonten-Modelle mit einem finanziellen Zuschuss fördern und als strategisches Personalinstrument einsetzen. „Durch einen Arbeitgeberzuschuss punkten Betriebe durch attraktive Arbeitsplätze und eine produktive Belegschaft. In Zeiten von Fachkräftemangel ein nicht zu unterschätzender Faktor.“ so Raab weiter.

Zeitwertkonten bieten Flexibilitätsspielräume
Zeitwertkonten bieten Flexibilitätsspielräume und das Wertguthaben kann vielfältig eingesetzt werden, zum Beispiel für den Vorruhestand, für ein Sabbatical, eine verlängerte Elternzeit, oder um Angehörige zu pflegen. Angesichts des demografischen Wandels, der Globalisierung und des technischen Fortschritts reicht eine fundierte Ausbildung zu Beginn des Arbeitsprozesses für das Erwerbsleben nicht mehr aus. Lebenslanges Lernen und Weiterbildung sind Zukunftsaufgaben für Unternehmen, aber auch für die Beschäftigten zur Wahrung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Beschäftigungsfähigkeit. Weiterbildung erfordert jedoch Zeit, um konzentriert lernen zu können. Eine Lösungsmöglichkeit um flexible Auszeiten
für Beschäftigte zu schaffen, ist die Freistellung mittels Zeitwertkonten. Die Länge der Freistellung hängt dabei jeweils von der Höhe des Wertguthabens und der Bereitschaft des Arbeitnehmers ein Wertguthaben aufzubauen ab.

Ein Wertguthaben ist einfach aufzubauen:
Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem insolvenzgeschützten Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Durch die Verzinsung kann das Wertguthaben gesteigert werden und bewirkt eine Verlängerung der Freistellungsphase.

Quelle: openPR

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