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Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer



Neues Deutschland: zu neuen Vorstößen von Finanzminister Schäuble
Berlin (ots) – Mit seinem Vorstoß zu einem kommunalen Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer gibt Finanzminister Schäuble wieder einmal seinen Lieblingspart, den des ausgebufften Schlitzohrs. Dem Vernehmen nach will er die festgefahrenen Verhandlung über die Kommunalfinanzen wieder in Gang bringen, indem er auch ein Entgegenkommen bei den Soziallasten in Aussicht stellt.

Bei Lichte betrachtet ist die Offerte jedoch ein vergiftetes Angebot: Es zielt mit Vorsatz auf ein Auseinanderdividieren der Städte und Gemeinden.

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Finanziell potentere könnten durch Steuervorteile zukünftig mit Lockangeboten Einkommensstarke zum Zuzug bewegen, während sich im Gegenzug die nach unten offene Spirale bei privaten wie auch öffentlichen Geldern in den ärmeren Gegenden beschleunigt. Es liegt auf der Hand, dass Unterschiede zwischen Nord und Süd und noch mehr zwischen Ost und West zusätzliche Dynamik bekämen. Schäubles ultraliberaler Koalitionspartner hingegen wird zufrieden sein, auch wenn dessen Idee zur Abschaffung der Gewerbesteuer in der CDU offenbar derzeit noch nicht mehrheitsfähig ist. Guido Westerwelle und die Seinen werden jenen Malus indes verkraften, zumal ihr Lieblingstraum Steuersenkungen in Schäubles Vorstoß erkennbar mitschwingt: Auf die Verwirklichung von des Finanzministers Vision würden Steuersenkungen folgen – diesmal durch die kalte Küche der Kämmerer in den besser gestellten Städten und Gemeinden.



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