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Grundsteuer in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen



(pressrelations) Finanzminister Karlheinz Weimar: „Modell der Einfach-Grundsteuer verzichtet auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten und führt dadurch zu einer erheblichen Steuervereinfachung“


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Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gehen bei der Grundsteuer in die Offensive: Die Grundlage für die neue Grundsteuer sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude sein. Das neue System verzichtet auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten; es ist in der Masse der Fälle ausschließlich EDV-mäßig und damit ohne gesonderte Mitwirkung der Grundstückseigentümer abwickelbar. Die Finanzminister der Südländer bieten mit ihrem Vorstoß auch einen Lösungsansatz für die in der letzten Woche vom Bundesfinanzhof aufgeworfene Problematik der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Grundsteuerrechts.

Die Finanzminister Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens, Fahrenschon, Stächele und Weimar, haben heute ein Eckpunktepapier für eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip vorgelegt. Die drei Länder setzen mit ihrem Modell einer „Einfach-Grundsteuer“ ganz bewusst ein Zeichen gegen eine detailverliebte und selbst für Fachleute kaum durchschaubare Ermittlung der Grundsteuer. Mit der Reform sollen die seit Langem veralteten Einheitswerte durch eine zeitgemäße Besteuerungsgrundlage ersetzt werden. Die Südländer reagieren damit auch auf das kürzlich veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni, in dem das oberste Steuergericht zu erkennen gegeben hat, dass es aus verfassungsrechtlicher Sicht dringenden Reformbedarf sieht.

Nach den Vorstellungen der Finanzminister soll die Grundsteuer künftig nur noch auf der Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben werden. Diese können mit Hilfe des bundesweiten „Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)“ weitgehend automationsgestützt ermittelt werden. Grundidee des neuen Systems ist es, dass zwei Grundstücke mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen innerhalb der Kommune unabhängig von ihrem Wert gleich hoch mit diversen Abgaben belastet werden. Dieses moderne Verfahren macht es erstmals möglich, dass nur noch wenige Grundstückseigentümer eine Steuererklärung zur Ermittlung der Grundsteuer abgeben müssen. Automatisch erfasst werden insbesondere die vielen Ein- und Zweifamilienhäuser, die knapp drei Viertel der Gesamtzahl der Grundstücke ausmachen“, so die drei Minister.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer wird daher zukünftig einzig Art und Umfang der Nutzung eines Grundstücks sein. Die Bemessungsgrundlage wird über die jeweilige Wohn- oder Nutzfläche in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzungsart (bspw. Wohnung oder Gewerbe) ermittelt.

Das Modell hat auch einen entscheidenden Vorteil für die Städte und Gemeinden: Durch die Verknüpfung der Grundstücks- und Gebäudeflächen mit festen Äquivalenzzahlen bleiben die Grundsteuereinnahmen konstant. Preisschwankungen bei Immobilien haben in diesem Modell keine Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer. Selbstverständlich bleibt das Recht der Gemeinden erhalten, mittels eines Hebesatzes das Belastungsniveau zu regulieren. Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral sein und damit nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen, versicherten die drei Finanzminister Fahrenschon, Stächele und Weimar abschließend.

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