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Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung



Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung den Startschuss zur Entbürokratisierung gegeben. „Der Gesetzentwurf enthält zwar erste gute Ansätze, die Ziellinie ist aber noch lange nicht in Sicht.


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Die Politik ist nun gefordert, weitergehende Vereinfachungsmöglichkeiten umzusetzen, anstatt die Steuerzahler mit kleinen Häppchen abzuspeisen. Entsprechende Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Insbesondere bei der Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro im Jahr ist noch „Luft nach oben“. Die Anhebung müsste deutlicher ausfallen“, sagt der Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel.

Am Mittwoch, den 11. Mai 2011, soll der Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Sachverständigen erörtert werden. Dabei haben die Parlamentarier die Möglichkeit, Steuerexperten aus Verbänden, öffentlichen Kammern und Professoren zu den Vor- und Nachteilen des Gesetzentwurfs zu befragen. Auch der Bund der Steuerzahler wird den Abgeordneten zu den Vorschlägen Rede und Antwort stehen.

Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte der BdSt eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. In dieser befürwortet der BdSt vor allem die geplanten Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Kinderbetreuungskosten. Bisher hängt die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten vom Alter des Kindes bzw. von der Erwerbstätigkeit der Eltern ab. Kritisch sieht der BdSt hingegen die Möglichkeit, die Steuererklärung für zwei Jahre abzugeben. Die geplante Regelung mag im Ansatz gut gemeint sein, dürfte jedoch nicht den gewünschten Vereinfachungseffekt für die Steuerzahler bringen. Neben einer Einschätzung der vorgeschlagenen Regelungen enthält die Stellungnahme des BdSt darüberhinausgehende Vereinfachungsvorschläge, etwa die bessere steuerliche Berücksichtigung von Steuerberaterkosten.


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