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Geplante Änderungen beim ALG II – Die SPD hält den vorgelegten Gesetzentwurf nicht für zustimmungsfähig



SPD fordert verfassungsfeste Regelsätze, echte Teilhabe und Mindestlohn
Zur Diskussion um die geplanten Änderungen beim ALG II erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:
Die SPD hält den vorgelegten Gesetzentwurf nicht für zustimmungsfähig. Wir erwarten grundlegende Änderungen, damit es in Deutschland künftig verfassungsgemäße Regelsätze gibt.

Zentral ist für die SPD eine korrekte Bestimmung der Referenzgruppe. Als Vergleichsmaßstab für das Existenzminimum muss die Regierung wie bisher das Ausgabeverhalten der unteren 20 Prozent zum Maßstab machen. Die Beschränkung auf nur noch 15 Prozent ist willkürlich. „Aufstocker“ und verdeckt Arme dürfen nicht in der Referenzgruppe verbleiben. Letztere verzichten oft aus Scham oder Unwissen auf Sozialleistungen. Dies führt zu einer Verfälschung des tatsächlichen Existenzminimums. Nicht akzeptabel ist auch das methodisch ungenaue Vorgehen der Regierung beim Herausrechnen bestimmter Verbrauchspositionen. Hier muss nachgebessert werden.

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Wichtige Bedingung für eine Zustimmung der SPD ist auch, dass echte Teilhabe an Bildung und Kultur nicht nur bei ALG-II-Kindern, sondern auch für die Kinder von Geringverdienern garantiert wird. Dazu muss dringend die entsprechende Infrastruktur ausgebaut werden. Ein warmes Mittagessen statt warmer Worte ist für alle bedürftigen Kinder von großer Bedeutung. Neu zu schaffende Schulsozialarbeiter müssen dafür sorgen, dass es nicht nur theoretische Teilhabemöglichkeiten für Kinder gibt. Sie sollen Förderbedarfe feststellen und dafür Sorge tragen, dass entsprechende Angebote konkret bereitgestellt werden.

Der dritte Bereich der zentralen Forderungen der SPD betrifft die Arbeitsmarktpolitik. Wir erwarten, dass die Regierung endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einführt. Damit könnten jährlich Ausgaben für Aufstockungsleistungen eingespart werden. Außerdem würde das Steueraufkommen und – für künftige Berechnungen des ALG-II-Satzes – auch das durchschnittlich verfügbare Budget im unteren Einkommensfünftel steigen.

Die Forderungen der SPD an eine verfassungsgemäße Umsetzung des Karlsruher Urteils vom 9. Februar 2010 finden sich in dem Antrag der Fraktion „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“, der heute in der Bundestagsfraktion verabschiedet wurde.



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