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Geldwäscherecht



Nach dem großen Erfolg unseres ersten Seminars zum Thema Geldwäsche am 18.03.2011 hat sich die Kanzlei Dr. Schulte und Partner dazu entschlossen, ein weiteres Seminar hierzu anzubieten. Dieses fand am 03.06.2011 in den Räumen der Kanzlei statt. Schwerpunkt waren erneut die konkrete Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis, sowie die für den Unternehmer damit verbundenen Gefahren. Auf Nachfragen bei den Teilnehmern zeigte sich erneut, dass fast jeder das Wort Geldwäsche kennt, die wenigsten jedoch wissen, was tatsächlich dahinter steckt und wie oft man als Unternehmer bei seinen täglichen Geschäften dem Verdacht der Geldwäsche ausgesetzt ist.


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Die Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind zwar umfangreich und für den juristischen Laien teils nur schwer verständlich. Dennoch gibt das Gesetz dem Unternehmer strikte Richtlinien vor, an welche er sich zu halten hat. Gerät man jedoch erst unter Verdacht, oder ist gar ein Verfahren bereits eingeleitet, gilt im Zweifelsfall trotzdem das alte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Dabei sollte es in diesem Fall besser heißen: „Unwissenheit führt erst zur Strafe,“ denn die konkreten Handlungen und Entscheidungen im täglichen Umgang mit ein- und ausgehenden Geldbeträgen, führen ohne entsprechende Kenntnisse schnell dazu, dass die zuständigen Stellen zur Geldwäschebekämpfung den Verdächtigen „durchleuchten.“

Die wenigsten erahnen, wie viele Zahlungsvorgänge tagtäglich von den Kreditinstituten nach Auffälligkeiten überprüft werden. Geraten Sie dabei in den Verdacht der Geldwäsche, egal ob vorsätzlich oder nicht, ziehen die Banken oftmals die Notbremse und kündigen das jeweilige Konto allein aufgrund des Verdachts. Dies ist für die Bank die einfachste und wirtschaftlichste Lösung.

Auch wenn es nur ein Verdacht ist, verbleibt beim gekündigten Unternehmer ein Makel, der, gerade bei Bekanntwerden des Kündigungsgrundes, zu Vertrauensverlust bei den Geschäftspartnern führen kann.

Nach unserem Seminar zum Geldwäscherecht im März 2011 erreichten uns mehrere Anfragen von verunsicherten Unternehmern, wie etwa Autohändlern, Bauunternehmen, Juwelieren, Maklern etc., die sich hierauf hin erstmals Gedanken zum Thema Geldwäsche gemacht hatten. Konkrete Handlungsanweisungen konnten ihnen dabei offenbar weder von den Banken, noch von den zuständigen berufsständischen Kammern gegeben werden.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner nahm dies zum Anlass, ein weiteres Seminar zum Geldwäscherecht anzubieten. Die rege Teilnahme auch an diesem zweiten Vortrag zeigt, wie groß die Verunsicherung bei dem Thema Geldwäsche ist und wie notwendig konkrete Richtlinien für den geschäftlichen Alltag sind.

Falls auch Sie beim Thema Geldwäsche unsicher sind, werden wir gern für Sie tätig. Wir analysieren Ihr konkretes Geschäftsmodell und die damit verbundenen Handlungspflichten und geben Ihnen sodann anhand eines juristischen Gutachtens konkrete Richtlinien zur Handhabung in der Praxis. So können Sie sich sicher sein, sich nicht in die Gefahr eines Geldwäscheverdachts zu bringen.

Da auch bei unserem letzten Seminar nicht alle Teilnahmeanmeldungen berücksichtigt werden konnten, beabsichtigt die Kanzlei Dr. Schulte und Partner ein weiteres Seminar zum Thema Geldwäscherecht zu geben. Haben Sie hieran Interesse? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns zur Teilnahme an unter:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Joachimstaler Straße 20
10719 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: br /> Internet: www.dr-schulte.de
Dr. Schulte, Rechtsanwalt
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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( openPR )

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