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Gehaltserhöhung – Erhöhung der Gehälter um 2 Prozent



Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 haben ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent abgeschlossen. Darüber hinaus ist ein Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge unterschrieben worden, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Dort sind erstmalig verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse von 10,00 bis 27,50 Euro vertraglich vorgeschrieben. Außerdem wurden Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag vorgenommen.*

Die Tariferhöhung gilt ebenso für die Auszubildenden in Apotheken. Dabei konnte für die Pharmazeuten im Praktikum eine außerordentliche Erhöhung der Vergütung im ersten Halbjahr erreicht werden. Hier beträgt die Vergütung jetzt – in Anlehnung an den im Oktober erhöhten BAföG-Höchstsatz – 670,- Euro (bisher 619,- Euro).

„ADEXA hat damit den Arbeitsplatz öffentliche Apotheke für den Berufsnachwuchs ein Stück attraktiver gemacht“, kommentiert Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende der Apothekengewerkschaft. „Aufgrund der drohenden Einbußen durch das AMNOG ist der Abschluss sehr moderat ausgefallen, stellt aber gleichzeitig sicher, dass die Belastung nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewälzt wird und die Gehälter adäquat angehoben werden. ADEXA trägt so dafür Sorge, dass der Apothekenbereich nicht zum Niedriglohnsektor wird, denn dann gäbe es bald kein qualifiziertes Personal mehr. Qualität hat ihren Preis!“

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Im neuen Bundesrahmentarifvertrag wurde festgelegt, dass Notdienste nicht länger als 24 Stunden dauern dürfen. ADEXA hat außerdem erreicht, dass das gesamte pharmazeutische Personal sechs Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren erhält. Dieser Anspruch galt bisher nur für Approbierte.

*Diese Tarifverträge gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein.

Quelle: openPR

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft
Dr. Sigrid Joachimsthaler / Referat Presse
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Web: www.adexa-online.de



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