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Fristverlängerung beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren



Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich zusammen mit acht Wirtschaftsverbänden beim Bundesfinanzministerium für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf Vorsteuervergütung ein. Die BStBK unterstützt damit das Anliegen der EU-Kommission, einmalig die Frist zur Abgabe des Antrages für den Zeitraum 2009 bis zum 31. März 2011 zu verlängern.

Seit dem 1. Januar 2010 sind Unternehmen innerhalb der EU verpflichtet, auf elektronischem Wege Vorsteuer-Vergütungsanträge mittels eines elektronischen Portals im eigenen Ansässigkeitsstaat zu beantragen. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass die Vorgaben, u. a. in technischer Hinsicht, nur äußerst unzureichend von den nationalen Behörden, in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern, umgesetzt worden sind. Auf EU-Ebene funktionieren insbesondere die Web-Portale der Mitgliedstaaten nicht einwandfrei und die Erstattungsverfahren wurden innerhalb der EU nicht ausreichend harmonisiert.

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„Sollte eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2011 nicht möglich sein, so lassen sich massive Ausfälle bei der Vorsteuererstattung wohl nicht mehr vermeiden. Als Konsequenz droht den Unternehmen ein Verlust ihres Vorsteuervergütungsanspruchs. Der Grundsatz der Neutralität des europäischen Mehrwertsteuersystems als einer der tragenden Säulen des europäischen Binnenmarktes wäre erheblich verletzt“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Die Unternehmen und die mit den Vorsteuer-Vergütungsverfahren beauftragten Steuerberater sollten sich auf die Ausschlussfrist 30. September 2010 einstellen, um ihren Anspruch auf Vorsteuer-Vergütung nicht zu verlieren.

Quelle: openPR



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