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Freie Wähler in Bayern stellen Antrag im Landtag zur Reformierung der Künstlersozialversicherung



(PresseBox) – Durch die Ausweitung der Abgabepflicht von Betrieben durch die Künstlersozialversicherung werden Betriebe mit einer unnützen Bürokratie und ungerechtfertigte Abgaben belastet. Alle Betriebe sind verpflichtet z.B. auf Werbeausgaben eine Künstlersozialabgabe zu leisten. Die Freien Wähler in Bayern haben dazu nun im Landtag folgenden Antrag eingebracht:
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Alexander Muthmann … und FW-Fraktion Künstlersozialversicherung reformieren und Bürokratie für die Wirtschaft beseitigen Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bundesrat dafür einzusetzen,
– dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortsetzung der Stabilisierung der Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht angegangen und
– die Versicherungspflicht dadurch konkretisiert wird, dass die Privilegierung selbständiger Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung gegenüber anderen Selbständigen abgeschafft wird oder – bei Beibehaltung der Privilegierung selbständiger Künstler – eine Bagatellgrenze für kleinere Unternehmen eingeführt wird, um den hohen bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft aus der Feststellung der Abgabepflicht abzubauen
Begründung:
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht in Kapitel III. „Sozialer Fortschritt“ in Punkt 7.4 „Weitere Sozialversicherungen“ bei der Künstlersozialversicherung vor, dass deren Stabilisierung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht fortgesetzt werden soll.
Gemäß Â§ 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) werden selbständige Künstler und Publizisten in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Als selbständiger Künstler gilt derjenige, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt; Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 KSVG). Unabhängig davon ergibt sich für diese Personengruppe eine Melde- und Abgabepflicht in der Künstlersozialkasse. Maßgeblich für die Abgabepflicht sind der Selbständigenstatus des beauftragten Künstlers oder Publizisten und die Art der erbrachten Leistung. Dass die Tätigkeit eines selbständigen Künstlers zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet, aber keine Abgabe für die Leistung anfällt, wenn der Künstler als Ein-Mann-GmbH organisiert ist, ist nicht nachvollziehbar. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstärkt die Künstlersozialabgabe eher die Tendenz, Aufträge nicht mehr an Künstler zu vergeben, sondern an GmbHs.

Sollte die Politik an der Privilegierung selbständiger Künstler festhalten wollen, muss jedoch zumindest dringend der bürokratische Aufwand für die Wirtschaft abgebaut werden. Die Feststellung der Abgabeverpflichtung ist in der Praxis für die Unternehmen zu komplex. V.a. die Ausweitung der Erhebungsgrundlage auf alle Werbetreibenden und damit praktisch auf alle Firmen und Gemeinden (die ja auch in der überwiegenden Mehrzahl keine künstlerischen Leistungen beinhalten) ist unverhältnismäßig. Gerade für kleinere Unternehmen stellt die Abgabepflicht eine unzumutbare bürokratische Belastung dar. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Einnahmen der Künstlersozialkasse. Die Künstlersozialkasse könnte durch eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ersetzt werden, bei der für Künstler und Publizisten die gleichen beitragsrechtlichen Bedingungen wie für alle anderen Selbständigen gelten, sie folglich die Kosten ihrer Absicherung selbst tragen.
Infos zur Künstlersozialversicherung: http://www.kskontra.de/


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