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Frauen und die Rente



Frauen unterschätzen den aufgrund der höheren Lebenserwartung höheren Kapitalbedarf im Ruhestand. Darauf weist der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. anlässlich der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten „Infotage Wiedereinstieg“ hin. Mit den Infotagen will das Ministerium Frauen bei der Rückkehr in den Beruf unterstützen.


Der BDRD e.V. hält in diesem Zusammenhang auch das Thema Ruhestandsplanung für Frauen für äußerst relevant. Schon heute liegt die Lebenserwartung der Frauen deutlich höher als die der Männer. Und die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt nach allen Prognosen weiter. Wenn die Vorsorge auf einen Zeitraum von lediglich zehn Jahren nach dem Renteneintritt mit 67 ausgelegt ist, besteht folglich gerade für Frauen das Risiko, im Alter zu verarmen. In sehr vielen Fällen wird das ersparte Kapital sogar 20 oder mehr Jahre ausreichen müssen.

„Eine Chance, durch eine umfassende Ruhestandsplanung mögliche Fehler der bisherigen Finanzberatung zu korrigieren und so die eigene Zukunft auf eine solide Basis zu stellen, bietet für Frauen der Wiedereinstieg in den Beruf“, erklärt Peter Härtling, Präsident des BDRD e.V. Denn gerade mit der Rückkehr in den Beruf nach einer Auszeit für die Erziehung von Kindern oder der Betreuung von Familienangehörigen, besteht die Notwendigkeit sich anders und gezielter als viele Männer um die Sicherung ihrer finanziellen Unabhängigkeit im Alter zu kümmern.

Der BDRD e.V. beklagt, dass gerade auch in dieser Hinsicht die gegenwärtige Beratungspraxis von Banken, Finanz- und Vermögensberatern allzu oft zu verheerenden finanziellen Problemen im Alter führt, da Punkte wie die längere Lebenserwartung aber auch Inflation und anfallende Steuern sowie ein höherer finanzieller Aufwand im Alter zum Beispiel für Gesundheit oft außer Acht gelassen werden.

„Ihre finanzielle Unabhängigkeit sollten Frauen sich möglichst auch unabhängig vom Partner erhalten“, rät Härtling. Der BDRD-Präsident weist in diesem Zusammenhang auch auf das neue Unterhaltsrecht hin, demzufolge Frauen gezwungen sind, nach einer Scheidung in relativ kurzer Zeit wieder für sich selbst zu sorgen. Die eigene Ruhestandsplanung auch in einer Ehe ist aus Sicht des BDRD daher unabdingbar.

Ohne professionellen Rat alle Faktoren für eine umfassende Ruhestandsplanung zu berücksichtigen, ist oft sehr schwer. Ruhestandsplaner können hingegen eine Strategie erstellen, die die bestmögliche individuelle Absicherung gewährleistet. Das bundesweite Gütesiegel, das vom BDRD e.V. für besonders qualifizierte Ruhestandsplaner vergeben wird, ermöglicht dabei Verbrauchern, einen unabhängigen, ausschließlich an ihren Interessen orientierten und fachlich hochqualifizierten Berater zu identifizieren.

Grundsätzlich rät der BDRD bei einer umfassenden Ruhestandsplanung drei Eckpunkte in der Vorsorgeplanung im Auge zu behalten: Die Rendite, die Sicherheit und die Verfügbarkeit des Kapitals:

1.) Bei der Rendite ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der Jahre, in denen Kapital aufgebaut wird, im Verhältnis zu den Ruhestandsjahren immer geringer wird. Daher lautet die Frage: Welche individuell notwendige Rendite müssen Sie erzielen, unter Einbeziehung der Steuern und der Inflation, um überhaupt die Chance auf diese finanzielle Unabhängigkeit zu haben?

2.) In punkto Sicherheit ist daran zu denken, dass Vermögen von Inflation und Steuern angegriffen wird. Bei einer Preissteigerung von drei Prozent bekäme ein heute 50-Jähriger statt der kalkulierten Monatsrente von 2000 Euro mit 67 nur noch eine Kaufkraftrente von 1210 Euro monatlich. Mit 75 wären es gar nur noch 955 Euro.

3.) Aber auch die Verfügbarkeit des Kapitals ist im Blick zu behalten. Denn was ist, wenn das Geld sofort benötigt wird, weil zum Beispiel ein Familienmitglied schwer erkrankt?

Die Mitglieder des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD übernehmen mit der Ruhestandsplanung immense Verantwortung in der Kundenberatung und -betreuung. Vom Verband zertifizierte Ruhestandsplaner verpflichten sich zur Einhaltung hoher ethischer und fachlicher Standards bei der Beratung. Ziel der Beratung ist die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit der Menschen im Ruhestand. In der Beratung durch zertifizierte Ruhestandsplaner werden die vom Bundesverbraucherschutzministerium derzeit diskutierten Richtlinien für eine anlage- und anlegergerechte Beratung bereits eingehalten und zum Teil deutlich übertroffen.

Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschlands BDRD e.V.
Pressesprecher Michael Mann
Bundesgeschäftsführer Klaus-Dieter Rommeiß
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
T: 030-20624262
F: 030-20672969
Web: www.BDRD.de



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