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Finanzbehörden bekommen automatisierten Zugriff auf Kontendaten



Mit der Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) vom 15. Dezember 2004 wurden auf der bankenrechtlichen Seite die Grundlagen für die weitere Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (FördEstEG) vom 23. Dezember 2003 geschaffen.

Damit werden die Möglichkeiten auch der Finanzverwaltungen zur Kontrolle von Kapitaleinkünften deutlich erweitert. Steuerberater sollten ihre Mandanten diesbezüglich sensibilisieren und gegebenenfalls auf sinnvolle Handlungsalternativen verweisen. Die DATEV bietet ihren Mitgliedern dazu hilfreiche Fachliteratur sowie eine Mandanteninformation an.

Laut FördEstEG sind Banken und Sparkassen nun verpflichtet, Daten von Kontoinhabern so zu speichern, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem automatisierten Verfahren abgerufen werden können.

Die Bundesanstalt wiederum muss vom 1. April 2005 an als so genannte Konten-Evidenzzentrale diese Informationen auf Ersuchen an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Finanz-, Sozial- und Bafög-Ämter sowie sonstige Behörden weiterleiten.

Den Behörden stehen künftig folgende Informationen zur Verfügung:
* Nummer eines Kontos oder eines Depots
* Tag der Einrichtung des Kontos oder Depots
* Tag der Auflösung des Kontos oder Depots
* Name des Inhabers
* Name von Verfügungsberechtigten oder sonstigen „wirtschaftlich Berechtigten“
* bei natürlichen Personen das Geburtsdatum

Nach Auflösungen oder Änderungen sind die Daten drei Jahre lang gespeichert. Diese neuen Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden führen bei vielen Mandanten zur Verunsicherung beim Thema Kapitaleinkünfte. DATEV bietet deshalb eine Mandanteninformation „Finanzverwaltung schafft gläsernen Steuerbürger“ an, die vom Steuerberater an Mandanten weitergegeben werden kann.

Sie soll Mandanten hinsichtlich der Folgen der neuen Rechtslage sensibilisieren und sie zu einem Gespräch mit ihrem Steuerberater veranlassen. Auf zwölf Seiten werden die Grundzüge der neuen Kontrollmöglichkeiten in verständlicher Form dargestellt.

Als Fortbildung für Steuerberater ist die Fachbroschüre „Umfassende Kontrolle der Kapitaleinkünfte droht“ geeignet. Sie gibt einen Ãœberblick zur Rechtsentwicklung der Behandlung von Spekulationsgewinnen und -verlusten ab 1997. Des Weiteren werden die bestehenden und sich von 2005 an verschärfenden Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung dargestellt und präventive Schutzmaßnahmen aufgezeigt.

DATEV eG, Nürnberg



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