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Finanzämter (NRW) dürfen keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen



Finanzämter achten auf Weihnachtsfrieden
Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans erklärte heute in Düsseldorf, dass die nordrhein-westfälischen Finanzämter auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren werden. In einem Erlass wies er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an,vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2010 von Maßnahmen abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.

Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

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Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch im „Weihnachtsfrieden“ versandt. Diese Regelung habe sich bewährt. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.

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