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Faktorverfahren für Ehepaare



Arbeitnehmer-Ehepaare können es ab 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren wählen. Alternativ zu den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV ist auch IV/IV mit Faktor möglich.



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Das neue Verfahren soll sicherstellen, dass die steuerentlastenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug bei beiden Eheleuten berücksichtigt werden. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) können Sie online ausrechnen, was das Faktorverfahren Ihnen bringt. Die Eintragung des Faktors auf der Lohnsteuerkarte 2010 können Sie ab sofort bei Ihrem Finanzamt beantragen.


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