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Faktorverfahren als Alternative zur Lohnsteuerklassen-Kombination



Ab dem Jahr 2010 können Ehegatten die Besteuerung gemäß ihres Anteils am Familieneinkommen wählen. Das Faktorverfahren soll gewährleisten, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.


Beispiel: Wer nur 20 Prozent zur gemeinsamen Einkommen beiträgt, braucht danach auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen.

Das optionale Faktorverfahren kann auf Antrag beider Ehegatten berücksichtigt werden. Neben den bisherigen Steuerklassenkombinationen III und V sowie Steuerklassenkombination IV und IV ist mit dem Faktorverfahren nunmehr noch eine dritte Möglichkeit gegeben. Das Faktorverfahren soll also einen gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug gewährleisten. Es lohnt sich natürlich vor allem für Ehepaare mit einem größeren Gehaltsunterschied. Diese haben bisher häufig die Steuerklassenkombination III/V gewählt und mussten teilweise sogar nach Erhalt des Steuerbescheids eine Steuernachzahlung leisten.

Quelle: Aus 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de




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