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Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit – Bedingungen ändern sich zum 1.1. 2011



Die Gründungsexperten des Netzwerkes Wolfram Löbnitz und Gerd Henning informieren:
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die 2011 gründen, haben sich mal wieder zum Jahreswechsel mit neuen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen. Die neuen Regelungen haben jedoch zum Teil auch Einfluss auf Selbständige, die in der Vergangenheit aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben.

Das betrifft
1. die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Der Antrag ist dann innerhalb von 3 Monaten statt bisher einen Monat bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Die Beitragshöhe bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße zur Arbeitslosenversicherung. Das heisst der Beitrag steigt ab 2011 auf ca. 33,00 Euro im Monat und ab 2012 auf das Doppelte. Gründer zahlen im ersten Jahr immer nur den Beitrag an der halben Bezugsgröße gemessen.

Neu eingeführt wurde eine Beitragspflichtzeit von 5 Jahren. Bei Beendigung der Selbständigkeit z.B. durch versicherungspflichtige Beschäftigung wird diese unterbrochen und lebt bei einer erneuten Gründung wieder auf. Das heißt eine Kündigungsmöglichkeit besteht erstmals nach 5 Jahren.

ACHTUNG: Existenzgründer, die sich vor dem 01.01.2011 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert haben, haben bis zum 31.03.2011 ein Sonderkündigungsrecht, rückwirkend zum 31.12.2010. Dies ist durch einfache Erklärung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit möglich. Wird dies nicht wahrgenommen, gilt automatisch die 5-Jahresfrist und die neue Beitragshöhe.

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Außerdem gilt ab 2011: Selbständige, die freiwillig versichert waren und ihre Selbständigkeit 2 mal wegen Bezug des Arbeitslosengeldes unterbrochen haben, können keinen erneuten Antrag mehr stellen. Das trifft z.B. auf die Baubranche zu, falls Selbständige im Winter in der Vergangenheit ihre selbständige Tätigkeit unterbrochen haben.
Diese müssen noch in diesem Jahr den erneuten Antrag zur Arbeitslosenversicherung stellen.

2. den zu erwartendenden Wegfall des Rechtsanspruches auf den GZ
Ab 01.01.2011 soll der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfallen. Bei der Agentur für Arbeit gibt es bisher dazu noch keine verbindlichen Regelungen. Wie so häufig in der Vergangenheit, z.B. bei Einführung der ICH-AG kann damit gerechnet werden, dass diese auch erst Anfang des Jahres kommen werden, dann aber rückwirkend zum 01.01.2011 gelten.
Das heißt: alle Gründer, die ab 01.01.2011 gründen, sollten sich jetzt schon auf die zu erwartenden neuen Anforderungen einstellen.
Zukünftig wird der qualifizierten Vorbereitung der Gründung und dem Konzept sowie der Finanzplanung eine noch höhere Bedeutung zukommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zukünftig nicht nur die Förderwürdigkeit, sondern auch die Notwendigkeit der Förderung bei der Bewilligung des Gründungszuschusses eine Rolle spielt. Unter Beachtung der zu erwartenden Budgetkürzungen und der Tatsache, dass durch den Wegfall des Rechtsanspruches die Förderung nicht gewährt werden muss, wenn kein Geld mehr da ist, ist zu erwarten, das die Anforderungen für die Bewilligung insgesamt erhöht werden.

Das Land Brandenburg ermöglicht Gründern und Gründerinnen kostenlos eine qualifizierte Vorbereitung der Existenzgründung über das Programm Lotsendienst und weitere Programme des Landes, um die neuen Hürden zu meistern. Sie begleiten die Gründungswilligen kostenfrei durch den gesamten Gründungsprozess.

Interessenten melden sich in Frankfurt unter

Telefonnummer 0335-5621-2150
bei der IHK-Projektgesellschaft

als vom Land eingesetzter regionaler Träger für das Projekt Lotsendienst.

In Frankfurt Oder findet das nächste Assessment zur Vorbereitung der Selbständigkeit

vom 13. bis 16.12.2010

statt. Mit der Teilnahme an dieser Maßnahme wird ein häufig von der Agentur für Arbeit geforderter Nachweis zur unternehmerischen Eignung erbracht.

Auch Selbständige, die sich in den letzten 5 Jahren gegründet haben, bei o.g. Ansprechpartner bei Fragen und Problemen Hilfe und Unterstützung über das Programm Gründercoaching Deutschland.

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Quelle: openPR



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