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„Euro-Schutzschirm“ darf kein Blanko-Scheck werden



Der gestern Nacht von den EU-Finanzministern beschlossene „Euro-Schutzschirm“ ist hochriskant. Ein Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro hätte von den Euro-Ländern nicht allein garantiert werden können.



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Deshalb überrascht es auch nicht, dass die Europäische Zentralbank mit ins Boot genommen wird.

Doch mit der Option, Staatsanleihen an die EZB zu verkaufen, wenn private Gläubiger nicht mehr in ausreichender Zahl zu finden sind, haben sich die Euro-Länder nur kurzfristig Luft verschafft. Es droht die ernste Gefahr, dass die Staatsdefizite nur noch um den Preis hoher Inflationsraten im Zaum gehalten werden.

Deshalb muss erstens der „Euro-Schutzschirm“ mit massiven Konsolidierungsauflagen einhergehen, die absolut wasserdicht sind. Instrumente, die nicht funktioniert haben, von Maastricht-Kriterien bis hin zu blauen Briefen der EU, gab es schon genug.
Zweitens müssen schnellstmöglich Mechanismen erarbeitet werden, wie zukünftig geordnet mit Krisenstaaten umgegangen wird. Gefragt sind zum einen Optionen für einen temporären Austritt von Staaten aus der Euro-Zone. Zum anderen brauchen wir ein geordnetes Insolvenzverfahren für Staaten, bei dem Gläubiger von Staatskrediten glaubhaft mit einem Teilausfall ihrer Forderungen rechnen müssen.

Ohne diese Ergänzungen ist der gestern entworfene „Euro-Schutzschirm“ ein Rekord-Blankoscheck für Politik und Banken, den der Bundestag nicht abzeichnen darf.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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