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EU-Zinssteuer



(openpr) Bekanntlich versenden die EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg und Österreich – seit dem 1.7.2005 automatische Kontrollmitteilungen über Zinserträge von ausländischen Anlegern an die Finanzbehörden der Heimatländer. Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino behalten stattdessen von Zinserträgen die EU-Zinssteuer von derzeit 20 % ein und überweisen diese zu drei Viertel an die Heimatländer.


Die Ausnahmeregelung für Luxemburg, Österreich und Belgien gilt so lange, bis die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino mit der EU ein „Abkommen über Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD Standard“ abgeschlossen haben (gemäß Artikel 10 der EU-Zinsrichtlinie 2003/48/EG vom 3.6.2003).

Dieser Tag scheint nun in greifbare Nähe gerückt zu sein. Vor dem Weltfinanzgipfel der G20-Staaten in London am 2.4.2009 haben die genannten Länder zugesagt, sich künftig an internationale Standards beim Austausch in Steuerfragen zu halten und Steuerhinterziehung nicht länger zu begünstigen. Sie wollen den Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard umsetzen. Das aber hat für die EU-Zinssteuer eine fatale Folge, auf die wir Sie schon heute aufmerksam machen wollen:

Nach dem Abschluss der Abkommen werden diese Staaten nicht länger die anonyme EU-Zinssteuer einbehalten können, sondern stattdessen automatisch Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der ausländischen Anleger versenden müssen.

Belgien jedenfalls hat schon jetzt angekündigt, ab 2010 zum automatischen Informationsaustausch überzugehen und über Zinserträge Kontrollmitteilungen an die Heimatländer der Anleger zu versenden.

Ausführliche Informatiuonen bietet das Internetportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in der Rubrik ‚Kapitalerträge‘ im Beitrag „Kontrollmitteilungen und EU-Zinssteuer“.



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