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Erststudium nach Berufausbildung



Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium aufnimmt, kann die durch das Studium veranlassten Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.


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Wie lange die Berufsausbildung schon zurückliegt und ob das Studium mit der Berufsausbildung zusammenhängt, ist unerheblich. Der begrenzte Abzug der Kosten für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben bis zu maximal 4.000 € pro Jahr gilt in diesen Fällen nicht.

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