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Erstattungsanspruch für die seit 2000 zuviel erhobene Umsatzsteuer für Hauswasseranschlüsse



Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen zeigt sich erfreut darüber, wie Hessens Innenminister Volker Bouffier den Erstattungsanspruch für die seit 2000 zuviel erhobene Umsatzsteuer für Hauswasseranschlüsse bewertet.


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„Mit seiner Stellungnahme bestätigt Innenminister Bouffier unsere Auffassung“, so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt. Den betroffenen Bürgern stehe danach zwar kein Rechtsanspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer zu, allerdings könne jede Kommune frei darüber entscheiden, ob sie Erstattungen vornimmt oder nicht. Nach Angaben des Steuerzahlerbundes hat das Ministerium die Regierungspräsidien darüber bereits unterrichtet, so dass auch von den Aufsichtsbehörden keine Beanstandung der Rückabwicklung zu erwarten sind.

Der Bund der Steuerzahler rät allen betroffenen Bürgern, sich über die Rückzahlungsmodalitäten ihres Wasserversorgers zu informieren. Eine Ãœbersicht können Sie hier herunterladen. Die Tabelle enthält auch Hinweise auf die Wasserversorger, die nicht von sich aus, sondern nur auf Antrag die zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstatten.


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Da immerhin 98 Wasserversorger die überhöhte Steuer nur auf Antrag erstatten und zudem 29 Wasserversorger überhaupt noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben, sollte jetzt gehandelt werden:
Musterantrag zur Rechnungsberichtigung herunterladen.
Musterantrag zur Korrektur bestandskräftiger Beitragsbescheide herunterladen.

Bund der Steuerzahler e.V. (Landesverband Hessen)


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