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Ergebnisse der 137. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2010 in Baden-Baden



Erstmals wurde in einer November-Schätzung auch das übernächste Jahr in den Schätzzeitraum einbezogen. Geschätzt wurden somit die Steuereinnahmen für die Jahre 2010 bis 2012. Mit der Erweiterung des Schätzzeitraumes trägt der Arbeitskreis den veränderten Anforderungen von Bund und Ländern Rechnung: So wechselt der Bund bei seiner Haushaltsplanung zu einem Top-Down-Verfahren und beginnt bereits auf der Grundlage der November-Steuerschätzung mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2012. Auf Länderseite stellen einige Länder Doppelhaushalte für die Jahre 2011 und 2012 auf und haben daher Interesse an einer Schätzung auch für das Jahr 2012.

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2010 waren die finanziellen Auswirkungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu berücksichtigen. Ferner waren die Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten sowie die Nichtanwendung der Sanierungsklausel bei der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Körperschaften einzubeziehen.

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Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die deutsche Wirtschaft hat sich nach der Wirtschafts- und Finanzkrise außerordentlich schnell erholt. Die konjunkturelle Entwicklung verlief im Sommerhalbjahr günstiger als noch im Frühjahr erwartet. Die in die Zukunft weisenden Wirtschaftsdaten deuten auf eine Fortsetzung des Aufschwungs mit moderatem Tempo hin. Im Schätzzeitraum 2010 bis 2012 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt [Glossar] nun-mehr Veränderungsraten von + 4,1 % (2010), + 3,0 % (2011) und + 2,8 % (2012) erwartet. Dies entspricht gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2010 für die Jahre 2010 bis 2011 ei-ner Aufwärtskorrektur von + 2,3 Prozentpunkten in diesem Jahr und + 0,6 Prozentpunkten im Folgejahr. Der Schätzansatz für den Zuwachs im Jahr 2012 wurde demgegenüber leicht um – 0,1 Prozentpunkt nach unten revidiert.

Die für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregate sind in der Herbstprojektion für das Jahr 2010 ebenfalls deutlich nach oben angepasst worden. Dies betrifft in besonderem Maße die erwarteten Steigerungsraten der Unternehmens- und Vermögenseinkommen (von + 4,0 % auf + 17,0 %), aber auch die erwarteten Zuwächse bei der Bruttolohn- und gehaltsumme und dem Inlandsverbrauch. Aufsetzend auf deutlich angehobenen Niveaus für das Jahr 2010 wachsen die Aggregate in den Jahren 2011 und 2012 dann zum Teil nicht mehr ganz so stark wie im Frühjahr unterstellt.

Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2010 werden die Steuereinnahmen ins-gesamt im Jahr 2010 voraussichtlich um + 15,2 Mrd. € höher ausfallen.
Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von + 7,4 Mrd. €, von denen + 1,6 Mrd. € auf niedrigere EU-Abführungen zurückzuführen sind. Aber auch die Länder (+ 5,5 Mrd. €) und Gemeinden (+ 3,6 Mrd. €) haben deutliche Zuwächse zu erwarten.

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Auch in den Jahren 2011 und 2012 wird das Steueraufkommen [Glossar] über dem Schätzergebnis vom Mai 2010 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für 2011 um + 22,4 Mrd. € (Bund: + 8,1 Mrd. €) und für 2012 um + 23,4 Mrd. € (Bund: + 8,8 Mrd. €) angehoben. Damit ist für den Bund das Niveau des Jahres 2008 noch nicht wieder erreicht.

Bund, Länder und Kommunen können in diesem Jahr und in den beiden Folgejahren also mit deutlichen Mehreinnahmen im Vergleich zur letzten Steuerschätzung rechnen. Dadurch entsteht jedoch kein neuer Finanzierungsspielraum. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wird auch im Aufschwung entschlossen am Konsolidierungskurs festhalten. Die Vorgaben der neu im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse erfordern, dass konjunkturell gute Zeiten genutzt werden, um Fortschritte bei der Konsolidierung zu erzielen. Rein konjunkturbedingte Haushaltsentlastungen dürfen daher keinesfalls ein Nachlassen der Konsolidierungsanstrengungen zur Folge haben. Auch im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ist Deutschland dazu verpflichtet, jede konjunkturelle Verbesserung zu nutzen, um schneller zu einer tragfähigen Haushaltslage zu kommen. Noch immer klafft zwischen Ausgaben und Einnahmen eine erhebliche Lücke.



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