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Erbschaftsteuerreform – Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) kritisiert Konfusion und kein Ende



Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht, am 1. Januar in Kraft getreten, sorgt nach Erkenntnis des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) weiterhin für Unmut und Unsicherheit in der Praxis. Neben den zahlreichen praktischen und verfassungsrechtlichen Unwägbarkeiten stellt derzeit die Ãœbergangsklausel für Erbfälle – zwischen dem 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2008 – das größte Problem dar. An einer einfachen Lösung scheinen jedoch die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber nicht ernsthaft interessiert zu sein.

Hintergrund ist die Regelung, die Erben bezüglich des genannten Zeitraums eine wahlweise Anwendung des neuen Rechts ermöglicht. Den entsprechenden Antrag müssen die Erwerber bis spätestens zum 30. Juni 2009 stellen, gleich ob bereits ein Steuerbescheid nach altem Recht ergangen ist oder nicht.

Wegen des in Teilen lückenhaften und komplizierten neuen Regelwerks herrscht allerdings vielfach Unklarheit darüber, welche Rechtslage im Einzelfall überhaupt vorteilhafter ist. Für Rechtssicherheit in den vielen strittigen Fragen sollten entsprechende Erlasse der Finanzverwaltung sorgen. Deren Veröffentlichung ist hingegen noch immer nicht in Sicht, weil – dem Vernehmen nach – die Meinungsverschiedenheiten unter den Bundesländern bzw. mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) derzeit unüberbrückbar sind.

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Wissend um diese Schwierigkeiten sprach sich der Bundesrat am 3. April 2009 dafür aus, im Rahmen des kommenden Bürgerentlastungsgesetzes die Optionsfrist bis zum Ende des Jahres 2009 zu verlängern. Sehr zum Bedauern des DStV, der bei allen Beteiligten des Gesetzgebungsverfahrens eindringlich hierfür warb, will sich der Deutsche Bundestag diesem pragmatischen Ansatz nicht anschließen.

Fehl geht weiterhin die Beschwichtigung des BMF, wonach sich für die Steuerpflichtigen ohnehin „die Rechtslage bereits aus dem Gesetz“ ergebe. Dabei sei erwähnt, dass selbst einige Finanzämter momentan davon absehen, wegen der fehlenden Erlasse Bescheide nach neuem Recht zu erlassen. „Damit müssen viele Betroffene die Option auf Verdacht wählen und später notfalls widerrufen“, stellt Jürgen Pinne, Präsident des DStV, kopfschüttelnd fest.

Berlin, den 5. Juni 2009

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
deutsch@dstv.de
030 – 278 76 520



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