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Erbschaftsteuer Steuerreform – Entlastung von Unternehmen zweifelhaft



Mit Skepsis betrachtet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Regierungsentwurf einer Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts. „So lobenswert der Ansatz der großen Koalition ist, Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer zu entlasten, bleibt doch fraglich, ob dies in der Praxis gelingt“, zweifelt Jürgen Pinne, Präsident des DStV.

Vor allem kritisiert der Verband die derzeitige Ausgestaltung und die Laufzeiten der sog. Fortführungsklauseln. Von diesen hängt die Gewährung eines Verschonungsabschlags von 85 Prozent auf das Betriebsvermögen ab. Hierzu Pinne: „Bei einem durchschnittlichen Produktionszyklus von fünf bis acht Jahren kann kein Unternehmer eine bestimmte Lohnsumme und den Erhalt des status quo eines Betriebes über zehn bzw. 15 Jahren garantieren“. Verlierer der neuen Regelungen wären, ohne Sonderregelung, besonders die Freien Berufe, da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Erbe oder Beschenkte eines solchen Unternehmens dieses oftmals gar nicht fortführen darf.

Scharfen Protest erhebt der Verband auch gegen die Pläne, die Prüfung des Verschonungsabschlags auf die Steuerpflichtigen zu übertragen und die Erbschaftsteuer im Falle des Scheiterns selbst berechnen zu lassen. „Die Ãœberwachung der gesetzlichen Vorgaben stellt vielmehr eine originäre Aufgabe der Finanzverwaltung dar“, ärgert sich Jürgen Pinne.

Hinsichtlich der Problematik einer möglichen Doppelbesteuerung von Erbschaft- und Einkommensteuer fordert der DStV eine Lösung bereits im vorliegenden Gesetzesverfahren, da die Gefahr einer Ãœbermaßbesteuerung von bis zu 88 Prozent bereits mit dem – rückwirkenden – Inkrafttreten des Artikelgesetzes droht.

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
E-Mail: deutsch@dstv.de
Tel.: 030 27876 520
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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