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Erbschaftsteuer Reforum – jetzt wirds eilig



Nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform sieht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ein günstiges Zeitfenster, Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen. „Kurzzeitig besteht die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen“, erläutert Jürgen Pinne, Präsident des DStV.

Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Ãœbergangszeit zu profitieren“, mahnt Jürgen Pinne.

Nach Ansicht des DStV dürften in der Mehrzahl der Fälle die Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, wie z.B. Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur Unternehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von zehn und sogar 15 Jahren sind jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren“, so der DStV-Präsident. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
E-Mail: deutsch@dstv.de
Tel.: 030 / 27876-520 Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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