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Energiesteuern dürfen Wirtschaft und Verbraucher nicht unzumutbar belasten



Energiesteuern dürfen Wirtschaft und Verbraucher nicht unzumutbar belasten
Der Bundesrat hat heute kritisch zu einer Vorlage Stellung genommen, mit der die Europäische Kommission eine Änderung der Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom vorschlägt.


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Um ihre Klimaschutzziele zu erreichen, möchte die Kommission beim Energieverbrauch zukünftig auch den CO2-Ausstoß berücksichtigen. Damit würden fossile Energieträger wie zum Beispiel Erdöl und Kohle höher, erneuerbare Energien relativ niedriger besteuert. Der vorliegende Vorschlag sieht daher unter anderem vor, die bisherige volumenbasierte Besteuerung von Kraft- und Brennstoffen abzuschaffen und die Steuer auf der Grundlage von CO2-Emissionen oder des Energiegehalts festzulegen.

Der Bundesrat hält den Vorschlag für problematisch. Er mache mittelfristig eine Änderung des Steuersatzverhältnisses zwischen Diesel und Benzin erforderlich. Dies hätte einen Attraktivitätsverlust von Dieselfahrzeugen zur Folge und sei deshalb für das Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen kontraproduktiv. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass die Besteuerung nach Energiegehalt mit einer steigenden Steuerbelastung für Diesel verbunden wäre. Dies führe zu Mehrbelastungen insbesondere im straßengebundenen Transportsektor.

Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, die Auswirkungen des Vorschlags auf Verbraucher und Wirtschaft zunächst genauer zu untersuchen. Eine Änderung der Steuerstrukturen dürfe jedenfalls nicht zu unzumutbaren Folgen für Verbraucher und Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sowie für die Stromerzeugung, den Transportsektor, die Autoindustrie sowie Land- und Forstwirtschaft – führen.

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