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Elena aussetzen



(pressrelations) – Zum Inkrafttreten der Datenschutznovelle und zur Verfassungsbeschwerde gegen „Elena“ erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN: “Wer Datenschutz wirklich ernst nimmt, muss die Lücken bei der Datenschutznovelle schließen und Elena aussetzen. Die Große Koalition ist seinerzeit vor der Daten- und Wirtschaftslobby eingeknickt und hat das ursprüngliche Vorhaben so zusammengestrichen, dass es kaum Verbesserungen bringt. Nun tritt ein gerupftes und stark lückenhaftes Gesetz in Kraft.



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Der Datensammelwut der Wirtschaft wird durch das neue Datenschutzgesetz keine Grenze gesetzt. Die Novelle liefert kein vollumfängliches Auskunftsrecht. Dass Auskunfteien und Banken nur Auskünfte über die Kundendaten geben müssen, die beim so genannten Scoring-Verfahren zur Abschätzung der Kreditrisiken verwendet werden, reicht nicht aus. Zumal nur eine Anfrage im Jahr kostenfrei sein soll. Datenabfragen müssen aber für Kundinnen und Kunden prinzipiell kostenfrei sein.
Auch das sogenannte Geo-Scoring ist diskriminierend. Daran ändert die neue Einschränkung nichts, dass beim Scoring nicht mehr ausschließlich der Wohnort zugrunde gelegt werden darf. Menschen, die in sozial schwierigen Stadtteilen leben, werden benachteiligt. Auch bei der Regelung, wonach Kundinnen und Kunden der Weitergabe ihrer Daten und ihrer Nutzung zu Werbezwecken nun ausdrücklich zustimmen müssen, klafft eine Lücke: Listenmäßig erfasste Daten können auch weiterhin ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.


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Die Novelle ist mehr als lückenhaft. Es gibt keinen Grund, sich dafür feiern zu lassen. Zumal der Staat mit Elena selbst in seinem Verantwortungsbereich ein Datenmonster schafft und Daten von Millionen von Menschen ohne Anlass erhebt und damit die Grundsätze der Zweckbindung, der Erforderlichkeit und Datensparsamkeit missachtet.

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