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Elektronische Lohnsteuerkarte – ELStAM = "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale"



ELStAM der Namen steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale – werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht wie bislang Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.

Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet für Sie, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch in 2011.

Herbst 2009
* Lohnsteuerkarte 2010 wird verschickt
Im Jahr 2010
* Karte aus Papier gilt wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden

Im Jahr 2011
* Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier soll weitergelten.
* Berufseinsteiger in die Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können.
* Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.

Im Jahr 2012
* Das Verfahren ELStAM soll allgemein angewandt werden.

Wer macht was ?
Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Alle Daten werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Sobald jemand eine Arbeitsstelle antritt und lohnsteuerpflichtig ist, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Beschäftigten zu übernehmen. Diese Daten werden auch Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Als Beschäftigter müssen Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich Ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und das Geburtsdatum.

Und die Steuererklärung ?
Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Die müssen Sie wie gehabt gründlich machen und beim Finanzamt einreichen. Auch dies können Sie bequem und unbürokratisch erledigen, indem Sie auf das kostenlose amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular zurückgreifen.

Aus Datenschutzgründen ist ein Antrag des Arbeitgebers erforderlich. Wo wird der Antrag gestellt ?
Arbeitgeber stellen den Antrag bei ihrem zuständigen Finanzamt.

2013-> Aktuelle Informationen finden Sie hier: www.steuer-insel.de/index.php/tag/elstam/



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