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Einschränkung der Selbstanzeige



Nach dem Ankauf von CDs mit den Daten potenzieller Steuerhinterzieher stieg im ersten Halbjahr 2010 die Anzahl der Selbstanzeigen um fast 1000 Prozent. Lag die Durchschnittsrate in den Vorjahren bei 2000 Selbstanzeigen pro Jahr, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast 20.000 Selbstanzeigen registriert.

Nun gerät die Selbstanzeige in die politische Diskussion – mit zweifelhaften Folgen. Nach aktueller Rechtslage führt die Selbstanzeige in vollem Umfang zur Strafbefreiung, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde berichtigt und unterlassene Angaben nachgeholt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt darf indes kein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen und kein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden sein, ansonsten ist die Selbstanzeige gesperrt. Am 7. Juli dieses Jahres fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlich Anhörung zur Frage der Bekämpfung der Steuerhinterziehung statt. In dieser wurden die verschiedenen Standpunkte der Fraktionen mit zahlreichen namhaften Universitätsprofessoren, Vertretern der Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterverbänden sowie der Deutschen Steuergewerkschaft erörtert. Die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP sprachen sich für die Beibehaltung der Selbstanzeigemöglichkeit aus. Allerdings sollen zukünftig nur noch reuige Steuersünder profitieren. Ein kalkulierender Steuerhinterzieher, der den Weg in die Steuerehrlichkeit nur wegen eines erhöhten Entdeckungsrisikos gehe, solle nicht mehr privilegiert werden. Daher sei zu prüfen, ob bereits wesentlich früher die Möglichkeit für eine Selbstanzeige gesperrt werde, zum Beispiel wenn sich bereits eine Betriebsprüfung angekündigt habe. Darüber hinaus müssen Steuerhinterzieher künftig in vollem Umfang „reinen Tisch machen“.

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Diese Hürde hatte kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Aufsehen erregenden Urteil aufgestellt (1 StR 577/09). Der Gesetzgeber möchte diese Rechtssprechungsänderung nunmehr gesetzlich zementieren und der in der Praxis häufig anzutreffende Teilselbstanzeige den Garaus machen. „Wer sich nur scheibchenweise offenbart, kann insgesamt nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen“, erläuterte der Stuttgarter Finanzminister Willi Stächele (CDU). Auch ein Strafzuschlag von 5 Prozent werde befürwortet. Hingegen will die SPD-Fraktion das Institut der Selbstanzeige ersatzlos abschaffen. Steuerhinterziehung sei gegenüber sonstiger Wirtschaftskriminalität nicht zu privilegieren. Weitsichtige Praktiker geben jedoch zu bedenken, dass eine Verschärfung der Vorschriften auch kontraproduktiv sein könnte. Denn unverändert wird die Straffreiheit davon abhängen, dass die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachbezahlt werden. Wenn jedoch nicht nur die Zinserträge sondern zusätzlich noch ein Strafzuschlag entrichtet werden müssen, dürfte so mancher Steuerhinterzieher finanziell in die Knie gehen, wenn die Steuerbelastung damit das vorhandene Kapital aufzehrt oder gar übersteigt. Ob dies die Bereitschaft zur Selbstanzeige fördern wird, ist eher fraglich. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion ist damit zu rechnen, dass das Institut der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber zumindest eingeschränkt wird. Möglicherweise wird dies schon durch das Jahressteuergesetz 2010 geschehen, das bereits im Entwurf vorliegt und ab Januar 2011 zur Geltung gelangt. Soweit im Einzelfall Handlungsbedarf für eine Selbstanzeige besteht, sollte in jedem Fall die aktuelle Rechtslage genutzt und unverzüglich gehandelt werden.

© Thomas M.R. Disqué
14.10.2010
www.steueranwalt.org

Quelle: openPR



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