Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Einreichungsfrist für Jahresabschlüsse – Ãœbermittlung an elektronischen Bundesanzeiger



Zum zweiten Mal steht der Stichtag bevor, bis zu dem die betroffenen Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen sollten, ihre Jahresabschlüsse elektronisch an den Bundesanzeiger zu übersenden. Um zusätzliche Gebühren oder Ordnungsgelder zu vermeiden, müssen Unternehmen oder deren steuerliche Berater die Ãœbermittlung bis 31. Dezember vornehmen.



.
Einfach und kostengünstig lassen sich die Abschlussdaten mittels einer Funktionserweiterung im Rechnungswesen-Programm der Nürnberger DATEV eG aufbereiten und sicher über das Rechenzentrum des IT-Dienstleisters übertragen. Verwendet wird dabei das XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language), das beim Bundesanzeiger mit dem geringsten Veröffentlichungsentgelt verbunden ist. Die Software berücksichtigt automatisch größenabhängige Erleichterungen und vermeidet ungewollte Transparenz.
In der Praxis bewährt hat sich die DATEV-Lösung bereits im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden dem elektronischen Bundesanzeiger darüber bislang rund 450.000 Jahresabschlüsse zugeleitet. Insbesondere zum Jahresende 2007 war eine verstärkte Nutzung zu verzeichnen.


.
Auf die Dringlichkeit einer fristgerechten Einreichung der Abschlussdaten sollten Steuerberater ihre Mandanten unbedingt hinweisen beziehungsweise ihnen anbieten, die Ãœbermittlung gleich dem Berater zu überlassen. Verstöße können schließlich nach dem seit dem 1. Januar 2007 geltenden Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG, immerhin mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Je nach Grad der Säumigkeit kann dieses auch mehrfach verhängt werden.

DATEV eG



Kommentieren

Links: