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Einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer ist sinnvoll



Berlin (ots) – BDI: EU-Vorschlag für einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer sinnvoll
– Für bessere Wettbewerbsfähigkeit internationaler Unternehmen
– Systeme vereinheitlichen
– Ersatz der Gewerbesteuer notwendig


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„Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Steuerharmonisierung in der EU. Zentrales Ziel ist, die Systeme zu vereinheitlichen, nicht die Tarife.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Mittwoch in Berlin zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite Neubemessung der Körperschaftsteuer („Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“)

Würde der Vorschlag umgesetzt, würden zahlreiche Hürden im
Unternehmensteuerrecht abgebaut. Der Vorschlag greift laut BDI
wesentliche Anliegen der Unternehmen auf:
– Er soll eine freiwillige Alternative zu den nationalen
Steuersystemen sein und diese nicht ersetzen.
– Sein Ziel ist, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren,
nicht die Steuersätze. Diese können die Mitgliedstaaten
weiter selbst festlegen.
– Er sieht eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung und
zeitlich unbefristete Verlustvorträge vor.
– Es soll künftig nur noch eine einzige Steuerbehörde als
Anlaufstelle geben.

Der EU-Vorschlag alleine reiche aber nicht aus, unterstrich Schnappauf. Denn ungefähr die Hälfte der Steuerbelastung mache für Unternehmen nicht die Körperschaftsteuer aus, sondern die Gewerbesteuer: „Wenn die Bundesregierung es ernst meint, muss sie erst einmal die Gewerbesteuer ersetzen, die es in keinem anderen EU-Land gibt. Soweit ein Ersatz der Gewerbesteuer derzeit nicht realisierbar scheint, müssen zumindest strukturelle Reformschritte eingeleitet und die systemwidrigen ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer beseitigt werden.“

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