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Einführung weiterer Mindestlöhne



Freie Presse (Chemnitz): Von der Leyen will mehr Mindestlöhne
Chemnitz (ots) – Wenige Wochen vor der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Bewerber aus den östlichen EU-Staaten hat sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für eine Einführung weiterer Mindestlöhne ausgesprochen. „Ich bin der Meinung, dass wir noch in einigen weiteren Branchen Mindestlöhne brauchen“, sagte von der Leyen der in Chemnitz erscheinenden „Freien Presse“ (Montagausgabe).


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Die Ministerin geht davon aus, dass es dabei – anders als in der Vergangenheit – keinen Widerstand mehr vom Koalitionspartner FDP gibt. Erfreulich sei auch, dass beim Koalitionspartner nun „starke Kräfte da sind, die auch das soziale Profil der Liberalen verbreitern möchten“, betonte von der Leyen in Bezug auf den designierten FDP-Chef Philipp Rösler.

Mit Blick auf die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit, die zum 1. Mai in Kraft tritt, sprach sich von der Leyen für Mindestlöhne in Wirtschaftszweigen mit geringem tariflichen Organisationsgrad aus. Hier könne der Staat im Falle von sozialen Verwerfungen selbst aktiv werden und per Gesetz eine Lohnuntergrenze festgelegen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung lehnte von der Leyen erneut ab. Sie sie „eine Verfechterin der Branchenmindestlöhne“. Ab Mai ist zunächst die Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeit vorgesehen. Dieser werde aber erst mehrere Wochen nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit wirksam, so die Ministerin. Es werde eine Ãœbergangszeit von vier bis sechs Wochen geben. Dies hänge mit einigen rechtlichen Regularien und Fristen zusammen. In dieser Zeit gelten laut von der Leyen die Tarifverträge für die Zeitarbeit beziehungsweise das Lohnniveau der Stammbelegschaft.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte hingegen, bislang sei die Arbeitnehmerfreizügigkeit weder sozial noch gerecht umgesetzt. Der Mindestlohn in der Leiharbeit sei nur ein erster Schritt, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Freien Presse“. Die Sorge, dass es zu Lohndumping komme, sei berechtigt. Nötig sei ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. „Ansonsten sonst fallen die Beschäftigten in Branchen ohne Tarifbindung und Mindestlöhne durch den Rost“, warnte Buntenbach. Ãœberdies müsse es stärker kontrolliert werden, ob Firmen die Mindestlöhne auch zahlten.

Pressekontakt:
Freie Presse (Chemnitz)
Torsten Kleditzsch
Telefon: +49 371 656-10400
torsten.kleditzsch@freiepresse.de


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