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Einführung einer EU-Finanzmarktsteuer



SOLMS: Eine Finanzmarktsteuer darf es nur bei Einbeziehung aller 27 EU-Mitgliedstaaten geben
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um die Einführung einer EU-Finanzmarktsteuer erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Finanzpolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hermann Otto SOLMS:
Wenn jetzt im Vorfeld des Treffens der Staats- und Regierungschefs der Eurostaaten und der EU 27 am 11. März von deutscher Seite dem Gedanken einer Finanzmarktsteuer Vorschub geleistet wird, die lediglich in den 17 Staaten der Eurozone erhoben würde, so ist dies strikt abzulehnen.


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Eine so erhobene Steuer würde die Finanzplätze auf dem europäischen Kontinent, allen voran Frankfurt und Paris, in einer nicht verantwortbaren Weise gegenüber dem Finanzplatz London ins Hintertreffen geraten lassen. In Zeiten elektronischer Vernetzung der Märkte wäre die Umschichtung von Transaktionen – weg von Frankfurt und hin nach London – eine Frage weniger Mausklicks. Dies wäre nicht nur zum Schaden der deutschen Finanzwirtschaft, sondern der deutschen Wirtschaft insgesamt.

Darum haben erst vor wenigen Tagen die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag in ihrem Antrag zur Einrichtung eines europäischen Stabilitätsmechanismus sehr bewusst gefordert: Eine EU-Finanzmarktsteuer darf es nur geben, wenn sie gleichzeitig in allen 27 Ländern der EU eingeführt wird. An dieser Forderung ist uneingeschränkt festzuhalten.

Die Banken werden bereits jetzt durch die in Deutschland eingeführte Bankenabgabe sowie den Zwang, nach den Vereinbarungen von Basel III höheres Eigenkapital vorzuhalten, in ihrer Finanzkraft belastet. Eine zusätzliche Belastung würde die dringend notwendige Stabilisierung der Finanzmärkte in Europa deutlich erschweren.

Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143



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